Allgemeinverfügung
- Zuletzt aktualisiert: Sonntag, 14. Juni 2020 10:02
Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung
Die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises hat am 17.03.2020 auf Basis der Empfehlungen der Bundesregierung eine Allgemeinverfügung erlassen, die weitere kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von Corona-Infektionen in Rheinland-Pfalz enthält. Eine weitere Ausbreitung des Virus soll damit verhindert werden. Die Verfügung ist gültig bis 19. April.