Sitzung vom 28.09.2016

Niederschrift
über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kappel vom
28. September 2016 im Sitzungssaal des Heimathauses „Krone“

 

Anwesend:

Hartig, Ortsbürgermeister
Marx, 1. Ortsbeigeordneter
Braun, 2. Ortsbeigeordnete
Becker, Ratsmitglied
Bohn, Ratsmitglied
Horbert, Ratsmitglied, ab TOP 2
Keim, Ratsmitglied
Mohr, Ratsmitglied und Schriftführer
Stümper, Ratsmitglied

 

Es fehlte entschuldigt:

Beginn: 19.30 Uhr
Ende:    22.00 Uhr

 

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Vor Einstieg in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende den Antrag auf Änderung der Tagesordnung: TOP 9 wird 10 und neuer TOP 9 „Auftragsvergabe Bobbycar-Bahn“.

Einstimmiger Beschluss

 

A: ÖFFENTLICHE SITZUNG

Tagesordnung:

  1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
  2. Bürgerfragestunde
  3. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
  4. Beratung und Beschlussfassung Sanierung Schlachthaus
  5. Beratung und Beschlussfassung Projekt Breitbandausbau im Rhein-Hunsrück-Kreis, Zuständigkeitsübertragung auf die VG Kirchberg gemäß §67, Abs. 5 GemO
  6. Bestätigung einer Eilentscheidung, Sanierung von Ortsstraßen
  7. Anpassung Holzpreise
  8. Besprechung Wartehalle an der Bushaltestelle, Kreisel
  9. Auftragsvergabe Bobbycar-Bahn (neu)
  10. Verschiedenes

 

 

1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Zunächst dankte Ortsbürgermeister Klemens Hartig dem ausgeschiedenen Ratsmitglied Marco Zilles für die geleistete Arbeit.

Anschließend wurde Ludwig Horbert als neues Ratsmitglied verpflichtet.

 

2. Bürgerfragestunde

Eine Bürgerin wies auf die sehr hohen Teerflicken in der Eschwieser Straße hin. Mit Rollstuhl/Rollator sei die Straße schlecht befahrbar. Ausführung soll reklamiert werden.

 

3. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 10.08.2016 wurde mit 7 Ja und 2 Enthaltungen bestätigt.

 

4. Beratung und Beschlussfassung Sanierung Schlachthaus:

Bei einer Überprüfung des Schlachthauses durch das Veterinäramt wurden am 07.11.2014 mehrere gravierende Mängel insbesondere in Bezug auf die bestehenden  Hygienevorschriften festgestellt. Fast alle Mängel wurden allerdings schon bei der Prüfung vom 23.07.2009 festgestellt.

Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt wurde von der Bauabteilung der VG eine Kostenermittlung für die notwendigen Arbeiten erstellt. Diese beläuft sich auf ca. 20.000 €.   

Die notwendige Sanierung beinhaltet die absoluten Mindestanforderungen für die Zulassung des Schlachthauses nach EU-Recht für gewerbliche Schlachtungen. Auch für Hausschlachtungen sind einige Mängel zu beseitigen. Diese Schlachtungen können auch ohne Zulassung weiterhin erfolgen.

Die Nutzung des Schlachthauses ist in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen. In 2015 wurde das Schlachthaus nur noch von 3 gewerblichen Schlachtern aus Kappel und sowie einigen auswärtigen Hausschlachtern genutzt. Hausschlachtungen Kappeler Bürger hat es in den letzten beiden Jahre keine mehr gegeben.

Die Gesamteinnahme der Nutzungsgebühr betrug im Jahre 2015:    410,50 €.

Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Gemeinderat mit 7 Stimmen bei 1 Gegenstimme, keine Investitionen mehr im Schlachthaus zu tätigen. 

Ratsmitglied Stümper nahm wegen Sonderinteresse gem. § 22 der Gemeindeordnung (GemO) an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

 

5. Beratung und Beschlussfassung Projekt Breitbandausbau im Rhein-Hunsrück-Kreis, Zuständigkeitsübertragung auf die VG Kirchberg gemäß § 67, Abs. 5 GemO

Die flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen ist eine wesentliche Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum, mehr Beschäftigung und die Beibehaltung der Attraktivität des gesamten Kreisgebiets, z. B. bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen, bei der Vermarktung von Bauplätzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Die flächendeckende Versorgung des ländlichen Raumes mit einem schnellen und leistungsfähigen Internet ist in den letzten Jahren so wichtig und unerlässlich geworden, dass diese Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu zählen ist. Der technologische Fortschritt geht unaufhaltsam weiter. Bis heute zeigt sich dies sowohl in Untersuchungen zu Prozessorleistungen oder Zugangsbandbreiten als auch im Wachstum des Datenverkehrs und der Leistungsfähigkeit von Verbrauchergeräten. Bereits heutige Anwendungen nutzen die bestehenden Bandbreiten von Internetverbindungen aus. Das sich ändernde Nutzerverhalten und der Einzug von leistungsfähigerer Technologie in den Alltag werden zukünftig deutlich höhere Bandbreiten erfordern.

Im Kreisgebiet haben derzeit mehr als 94 Prozent der Haushalte eine Grundversorgung von mindestens 6 Mbit/s, jedoch nur etwa 78 Prozent eine leistungsfähige NGA[1]-Versorgung ≥ 30 Mbit/s (Quelle: TÜV Rheinland/Stand: Mitte 2015).

Vor diesem Hintergrund strebt der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises für das Gebiet des Landkreises die Umsetzung einer NGA-Strategie an, die eine flächendeckende Versorgung des Landkreises mit breitbandigem Internet zum Ziel haben soll. Hierbei sollen nach Abschluss der Maßnahme voraussichtlich für mindestens 85 % der Haushalte im Planungsgebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download gewährleistet werden sowie für mindestens 95 % der Haushalte mindestens 30 Mbit/s.

Um ein kreisweites Projekt durchführen und an den Förderprogrammen auf Bundes- und Landesebene teilnehmen zu können, ist die Bildung eines Zielgebietsclusters möglichst in der Größe eines Landkreises erforderlich.

Die Kreisverwaltung hat hierzu mit Zustimmung des Kreistages und in Abstimmung und in Kooperation mit allen Verbandsgemeinden und der Stadt Boppard eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese Machbarkeitsstudie wird u.a. Aussagen treffen zu dem Ausbaugebiet und - auf Basis einer im Rahmen der Studie zu erstellenden Netzplanung - zu den geschätzten Kosten des Ausbaus eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes.

Für einen landkreisweit gebündelten Breitbandausbau müsste in einem ersten Schritt die Kompetenz zum Breitbandausbau bzw. zur Förderung des Breitbandausbaus von den Ortsgemeinden auf die jeweilige Verbandsgemeinde übertragen werden.

Nach § 2 Abs. 1 GemO ist die Breitbandversorgung eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Ortsgemeinde. Gemäß § 67 Abs. 5 können Ortsgemeinden Selbstverwaltungsangelegenheiten den Verbandsgemeinden mit deren Zustimmung zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung übertragen.

Nach der Übertragung der Zuständigkeit auf die Verbandsgemeinden würden diese sowie die Stadt Boppard den Rhein-Hunsrück-Kreis mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem sachlich begrenzten Aufgabenteil „Ertüchtigung des Breitbandnetzes im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz“ beauftragen. Hierzu zählen neben dem Planen und Umsetzen des Breitbandausbaus auch das Erteilen von Aufträgen und das Stellen von Förderanträgen.

In dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sollen die Verbandsgemeinden dazu verpflichtet werden, dem Landkreis die nicht durch Fördermittel beziehungsweise Kostenbeteiligungen von EU, Bund und Land sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten zu erstatten. Nach derzeitiger Sachlage kann für das Ausbauprojekt mit einem kombinierten Bundes- und Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 90 % gerechnet werden. Seitens des Landes werden Fördermittel von bis zu 7 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Die Bundesförderung kann bis zu 15 Millionen Euro betragen (jeweils Höchstfördersummen, Fördersatz Land 40 %, Fördersatz Bund 50 %).

Seitens der Verbandsgemeinde Kirchberg ist beabsichtigt, von den am Ausbauprojekt beteiligten Ortsgemeinden eine Sonderumlage gemäß § 26 Abs. 2 des Landesfinanzausgleichsgesetz in Höhe des nach Abzug der Zuschüsse verbleibenden Eigenanteils für die auf das Gebiet der jeweiligen Ortsgemeinde anfallenden Kosten nach einem noch festzulegenden Schlüssel zu erheben bzw. eine Einzelvereinbarung zur Kostenerstattung mit der jeweiligen Ortsgemeinde abzuschließen.

Von der geplanten Ausbaustrategie profitieren nicht nur schlecht versorgte Ortsgemeinden; auch nach heutigem Stand gut versorgte oder kürzlich ausgebaute Gemeinden können von dem durchzuführenden flächendeckenden Ausbau auf einheitliche NGA-Standards positive Effekte erwarten.

Die Kosten des Projektes stehen gegenwärtig noch nicht fest und können erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie schätzungsweise bzw. nach erfolgter Ausschreibung genau beziffert werden. Das Projekt „Breitbandausbau im Rhein-Hunsrück-Kreis“ soll Ende 2018 abgeschlossen sein.

 

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kappel begrüßt das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu ertüchtigen und überträgt nach § 67 Abs. 5 GemO der Verbandsgemeinde Kirchberg mit deren Zustimmung die Aufgabe der „Breitbandversorgung“.

Die Ortsgemeinde Kappel erklärt sich grundsätzlich dazu bereit, den nach Abzug der Zuschüsse verbleibenden Eigenanteil der  im Gebiet der Ortsgemeinde Kappel anfallenden Kosten für den Breitbandausbau an die Verbandsgemeinde Kirchberg zu erstatten. Eine endgültige Zusage zur Kostenerstattung erfolgt allerdings erst, wenn die konkreten Kosten, die Förderung und die der Ortsgemeinde verbleibenden Kosten gegenüber dem Ortsgemeinderat zur Entscheidung ausreichend konkretisiert worden sind. Die Ortsgemeinde Kappel erklärt sich damit einverstanden, dass die Einzelheiten des NGA-Ausbaus in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Rhein-Hunsrück-Kreis und den Verbandsgemeinden sowie der Stadt Boppard geregelt werden.

Einstimmiger Beschluss– Zustimmung zur Teilnahme

 

6. Bestätigung einer Eilentscheidung, Sanierung von Ortsstraßen

Mit beschränkter Ausschreibung wurde die Ausführung bituminöser Sanierungsarbeiten an Ortsstraßen in verschiedenen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kirchberg veranlasst.

Zum festgesetzten Submissionstermin am 07.07.2016 lagen 2 Angebote vor, die fachtechnisch und rechnerisch geprüft wurden:

 

  1. Firma ABH Asphaltbau Hunsrück GmbH + Co. KG      125.507,35 €
  2. Firma Bopparder Asphaltbau GmbH + Co. KG              131.270,33 €

Von den vorgenannten Gesamtbaukosten entfallen auf die Ortsgemeinde Kappel in Höhe von rd. 10.000,- €, die Bauleitungsgebühren (Jakoby + Schreiner, Kirchberg) betragen rd. 2.000,- €

Die Eilentscheidung zur Vergabe der notdürftigen Asphaltreparatur an die ABH Asphaltbau Hunsrück GmbH in der Eschwieser Straße zum Betrag von 10.000,- € wurde mit 5 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 1 Nein-Stimme bestätigt.

 

7. Anpassung Holzpreise

Revierförster Prämaßing bemängelte, dass die Holzpreise in Kappel viel zu niedrig sind und die Kosten für die Holzernte nicht decken. 2016 betrugen die Einschlag- und Rückekosten ca. 10.890,- €. Durch den Verkauf von 389 rm wurden Erlöse in Höhe von ca. 7.600 € erzielt.
Die aktuellen Marktpreise im Forstrevier Simmern liegen bei 36 € je rm. In umliegenden Gemeinden liegt der Preis bei über 30 €.

Nach Beratung wurde beschlossen, den Preis von 18,- €/rm um 5,- € auf 23,- €/rm anzuheben. Damit liegt der Verkaufspreis für Kappeler Bürger immer noch deutlich unter dem derzeitigen Marktpreis.

Einstimmiger Beschluss

 

8. Besprechung Wartehalle an der Bushaltestelle, Kreisel

Der Vorsitzende legte Vorschläge einer Wartehalle für die Bushaltestelle vor. Die Größe mit 2 Feldern (Breite 3,40 mtr.) soll ca. 5.500,- € kosten und für 3 Felder (Breite 4,90 m) ca. 7.000,- € zzgl. Lieferung und Montage. Die Gemeinde kann hier einen Zuschuss in Höhe von 2.050,- € erhalten.

In der nächsten Sitzung soll eine Abstimmung bzw. Beschluss gefasst werden.

 

9. Auftragsvergabe Bobbycar-Bahn

Am Kindergarten soll eine Bobbycar-Bahn erstellt werden. Zur Ausführung der erforderlichen Erd-, Abbruch- und Pflasterarbeiten wurden mit beschränkter Ausschreibung 6 Fachfirmen angefragt. Zum festgesetzten Submissionstermin 15.09.2016 lagen 3 Angebote vor:

  1. Firma Ralf Weißhaupt, Schwarzen        7.419,84 €
  2. Firma V. Sprengnöder, Hirschfeld        10.186,40 €
  3. Firma Alfred Elz, Hirschfeld                  10.962,52 €

 

Aufgrund der großen Abweichung zu der Grundkalkulation der VBG und den anderen Angebotspreisen wurde eine Preisauskömmlichkeit bei der Firma Ralf Weißhaupt abgefragt. Die Firma Weißhaupt bestätigte am 27.09.2016 schriftlich, dass ihr Angebot vom 15.09.2016 nicht auskömmlich kalkuliert wurde. Damit fällt das Angebot aus der Wertung und es ergibt sich folgende Bieterreihenfolge:

 

Der Ortsgemeinde beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Pflasterarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Volker Sprengnöder, zum Angebotspreis von 10.186,40 € zu erteilen.

Ca. 8.000,- € an Zuschüssen sind vom Kreis zu erwarten, der Abschluss der Baumaßnahmen muss dieses Jahr noch erfolgen

Der Beschluss erfolgte einstimmig

 

10. Verschiedenes

 

[1] Als Hochgeschwindigkeitsnetze / Netze der nächsten Generation (NGA) werden elektronische Kommunikationsnetze angesehen, die die Möglichkeit bieten, Breitbandzugangsdienste mit Geschwindigkeiten von mindestens 30 Mbit/s bereitzustellen.