Sitzung vom 09.11.2016

Niederschrift

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kappel vom

9. November 2016 im Sitzungssaal des Heimathauses „Krone“

 

 

Anwesend:

Hartig, Ortsbürgermeister
Marx, 1. Ortsbeigeordneter
Braun, 2. Ortsbeigeordnete
Becker, Ratsmitglied
Bohn, Ratsmitglied
Horbert, Ratsmitglied
Mohr, Ratsmitglied
Keim, Ratsmitglied

 

Ferner anwesend:

VG-Amtfrau Ernst als Schriftführerin

 

Beginn:   19.30 Uhr
Ende:      20.50 Uhr

 

 

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

 

 

 

ÖFFENTLICHE SITZUNG

 

Tagesordnung:

 

  1. Bürgerfragestunde
  2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
  3. Annahme einer Spende
  4. Ausübung des Wahlrechts nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  5. Auftragsvergabe Anschaffung eines Schneeschildes
  6. Auftragsvergabe Wartehaus Bushaltestelle
  7. Vorbesprechung Investitionen 2017
  8. Vorstellung einer Broschüre, Arbeitskreis Miteinander
  9. Verschiedenes

 

 

Es wurde wie folgt beschlossen:

 

1. Bürgerfragestunde

Ein Bürger fragte, wer den Erdaushub am Sportplatz abgeladen hat. Der Aushub stammt vom Spiel-/Bolzplatz und soll in der Böschung verteilt werden.

 

2. Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 28.09.2016 wurde einstimmig bestätigt.

 

3. Annahme einer Spende

Für den Aufbau der beim Wettbewerb „Fanta-Spielplatzinitiative“ gewonnenen Hängematte wurden seitens Kappeler Bürger insgesamt 35 Stunden an Eigenleistung erbracht. Diese ist mit *9,00 € je Stunde zu bewerten und beträgt insgesamt *315,00 €.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der erbrachten Eigenleistung.

Einstimmiger Beschluss

 

4. Ausübung des Wahlrechtes nach § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) n.F.

In der Vergangenheit wurde die öffentliche Hand weitestgehend von der Umsatzbesteuerung verschont. Ob eine Kommune umsatzsteuerpflichtig war, richtete sich bis dato nach § 4 Körperschaftssteuergesetz, der die sogenannten Betriebe gewerblicher Art (BgA) definiert. Hinzu kam noch eine Umsatzgrenze von derzeit 36.000 €, die erzielt werden musste.

Ab dem 01.01.2017 wird nun mit der Einführung des § 2 b Umsatzsteuergesetz (UStG) die Besteuerung der öffentlichen Hand neu geregelt und an europäisches Recht angepasst, so dass nicht mehr § 4 Körperschaftssteuergesetz für die Besteuerung maßgebend ist. Nach § 2 b UStG unterliegt jede wirtschaftliche Tätigkeit der Umsatzsteuerpflicht, es sei denn, es handelt sich um eine hoheitliche Tätigkeit, die keine Wettbewerbsverzerrung mit sich bringt. Grundsätzlich sind alle Tätigkeiten, die auf einer privatrechtlichen Grundlage basieren, umsatzsteuerpflichtig. Damit werden die Leistungen für die Bürger (Benutzung Gemeindehaus) insgesamt teurer, da der Bürger in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Es gibt derzeit noch eine Vielzahl von Rechtsunsicherheiten, u.a. aufgrund von neuen unbestimmten Rechtsbegriffen, die die Finanzverwaltung bis heute noch nicht durch einen Umsatzsteueranwendungserlass geregelt hat. Der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt daher, von dem Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch zu machen. Dieses Wahlrecht muss durch eine Erklärung bis spätestens 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung geltend gemacht werden. Bei Ausübung des Wahlrechtes wird man nach der „alten“ Rechtslage vor dem 01.01.2017 in der Frage der Umsatzbesteuerung behandelt. Die bisherigen Betriebe gewerblicher Art (Forst, Photovoltaikanlagen, Gaststätten) bleiben davon unberührt. Wird dieses Wahlrecht ausgeübt, findet die „alte“ Regelung noch bis einschließlich 31.12.2020 Anwendung. Dieses Wahlrecht kann jederzeit widerrufen werden. Die neue Regelung greift dann zum 01.01. des Folgejahres, sofern sich herausstellen sollte, dass die Umsatzbesteuerung finanzielle Vorteile mit sich bringen würde.

Die Verwaltung schlägt daher vor, wie bereits auf der Ortsbürgermeisterdienstversammlung am 12.07.2016 in Hirschfeld erläutert, von dem Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG Gebrauch zu machen.

Der Ortsgemeinderat beschließt das Wahlrecht nach § 27 Abs.22 Umsatzsteuergesetz (UStG) 2016 auszuüben. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung frist- und formgerecht abzugeben.

Einstimmiger Beschluss

 

5. Auftragsvergabe Anschaffung eines Schneeschildes

Am Gemeinderasentraktor, Typ ISEKI, soll ein Schneeräumschild angebaut werden.

Ausführung: ISEKI Schneeräumschild RSL 130 incl. Hydraulischer Aushebung, 1,30 Meter Arbeitsbreite, Scharhöhe 0,544 Meter, seitlich schwenkbar, Vulkolanleiste mit sämtlichen Anbauteilen komplett montiert.

Es wurden drei Angebote eingeholt, die nach fachtechnischer und rechnerischer Prüfung folgendes Ergebnis brachten:

  1. Firma BSC, Brust, Bell 2.932,80 €
  2. Firma Brust, Gösenroth 3.189,92 €
  3. Firma H + H Fördertechnik, Lingerhahn 3.203,78 €

Es wurden keine Nebenangebote abgegeben.

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Anschaffung des Schneeschildes an die günstigste Bieterin, die Firma BSC Brust, 56288 Bell, zum Angebotspreis von 2.932,80 € zu erteilen.

Einstimmiger Beschluss

 

6. Auftragsvergabe Wartehaus Bushaltestelle

Der Vorsitzende trug den von der Verwaltung erstellten Kostenanschlag für die Lieferung und Montage einer Wartehalle vor. Sie besteht aus der Wartehalle, Rückwand, Seitenwänden, Sichtschutz-Rauten-Motiv, Stahlgittersitz ohne Rückenlehne, Abfalleimer sowie Fracht und Montage, die Kosten betragen voraussichtlich rd. 8.200,00 €. Hinzu kommt die Herstellung von Fundamenten zu Kosten von ca. 2.060,00 €.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung einer Wartehalle mit drei Feldern und Seitenverglasung lt. Kostenanschlag, Farbe wie die Straßenbeleuchtung. Nach Beantragung und Erteilung der Zuweisung von rd. 2.000,00 € sind entsprechende Angebote einzuholen.

Einstimmiger Beschluss

 

7. Vorbesprechung Investitionsaufwendungen 2017

Lt. Vorsitzendem sind für den Kindergarten Kappel folgende Investitionen für das nächste Jahr erforderlich:

Folgende Maßnahmen sind in den Haushalt 2017 aufzunehmen:

- Einbauschrank für Backes

- Heizung in den Sitzungsraum der Feuerwehr

- Grundreinigung Hallenboden Gemeindehaus

- Sichtschutz Fensteranlage/Notausgang Gemeindehaus

- Sanierung/Umbau große Bar im Gemeindehaus

- Neupflanzung von Bäumen

- Kosten für Baumkataster und evtl. Überprüfung der Bäume

- ca. 5 Ruhebänke

- Parkplatz Schreck und Krone

- Gestaltung Kreisel

- Fitnessgeräte für den Bolzplatz.

Er bittet die Ratsmitglieder, sich bis zur nächsten Sitzung Gedanken zu machen.

 

8. Vorstellung einer Broschüre, Arbeitskreis Miteinander

Seitens des Gemeinderates gab es ein großes Lob an den Arbeitskreis, der sich mit der Broschüre viel Arbeit und Mühe gemacht hat. Es muss noch eine Korrekturlesung und –Be-sprechung erfolgen. Das Motto: Kappel – hier schlägt mein Herz, und auch die Broschüre selbst kann auf die Internetseite eingestellt werden.

Die Broschüre soll in einer Auflage von 250 Stück, DIN A 5, erfolgen und an jeden Haushalt verteilt werden. Die restlichen Exemplare sollen für Neubürger vorgehalten werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Kosten für die Broschüre zu übernehmen.

Einstimmiger Beschluss

 

 

 

9. Verschiedenes