Sitzung vom 14.06.2017

Niederschrift
über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kappel vom
14. Juni 2017 im Sitzungssaal des Heimathauses „Krone“

 

 

Anwesend:

Hartig, Ortsbürgermeister
Marx, 1. Ortsbeigeordneter
Braun, 2. Ortsbeigeordnete
Becker, Ratsmitglied
Bohn, Ratsmitglied
Horbert, Ratsmitglied
Keim, Ratsmitglied
Mohr, Ratsmitglied
Braun H., Ratsmitglied

 

Ferner anwesend:
VG-Amtfrau Ernst als Schriftführerin

 

Beginn:   19.35 Uhr
Ende:      21.10 Uhr

 

 

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragte der Vorsitzende die Erweiterung der Tagesordnung um Punkt 9 - Grunderwerb nach Straßenausbau B 421 - sowie um Punkt 10 - Antrag der Feuerwehr -. TOP 9 - Verschiedenes - wird TOP 11. Der Ortsgemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu.

 

 

  1. ÖFFENTLICHE SITZUNG

 

Tagesordnung:

 

  1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
  2. Antrag kath. Pfarrgemeinde
  3. Auftragsvergabe Planung Parkplatz „Schreck“
  4. Auftragsvergabe Materiallieferung für Schutzhütte Bolzplatz
  5. Auftragsvergabe Zaunanlage (Abtrennung) Kindergarten
  6. Auftragsvergabe Zaunanlage Mülltonnenabstellplatz Kindergarten
  7. Breitbandausbau, Übernahme Kostenanteil an den Ausbaukosten
  8. Neuanschaffung eines Rasenmähers
  9. Grunderwerb nach Straßenausbau B 421
  10. Antrag der Feuerwehr Kappel
  11. Verschiedenes

 

 

Es wurde wie folgt beschlossen:

1. Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 20.04.2017 wurde einstimmig bestätigt.

 

2. Antrag kath. Pfarrgemeinde

Die Rendantur Kirchberg beantragt für die kath. Pfarrgemeinde die Übernahme der anteiligen Kosten für die Turmuhr für 2017 von 50,00 €. Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Übernahme der Kosten für dieses und auch für die nächsten Jahre. Hier sollten die Kosten für die Instandhaltung vorgelegt werden, um evtl. eine Zuschuss-Erhöhung zu überprüfen.

 

3. Auftragsvergabe Planung Parkplatz „Schreck“

Bereits 2013 hatte der Ortsgemeinderat der Architektengemeinschaft Franzmann, Meister, Peter, Dillendorf, den Auftrag zur Planung des gesamten Ortsmittelpunktes vergeben. Ein Teilbereich umfasst das ehem. Grundstück Schreck. Hier wurden bereits Bodenproben und Grenzbestimmung veranlasst.

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, den Auftrag für die Planung der Leistungsphasen 1 - 4 der Architektengemeinschaft Franzmann, Meister, Peter, Dillendorf zu vergeben.

 

4. Auftragsvergabe Material für Schutzhütte Bolzplatz

Für das Material für die Schutzhütte liegen zwei Angebote vor:

  1. Fa. Hieronimi, Kirchberg 4.088,32 €
  2. Zimmerei Mohr, Kappel 3.032,12 €.

Der Aufbau erfolgt in Eigenleistung.

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Materiallieferung für die Schutzhütte an die mindestfordernde Bieterin, die Zimmerei Mohr, Kappel, zu dem Angebotspreis von 3.032,12 € zu vergeben.

Beschlossen mit 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen

 

5. Auftragsvergabe Zaunanlage (Abtrennung) Kindergarten

Hierzu lag nur ein Angebot der Fa. Halfmann, Kappel, zu der Angebotssumme von 1.903,17 € vor. Der Ortsgemeinderat beschließt, der Fa. Halfmann, Kappel, den Auftrag zu der Angebotssumme von 1.903,17 € zu vergeben.

Einstimmiger Beschluss

 

6. Auftragsvergabe Zaunanlage Mülltonnenabstellplatz Kindergarten

Durch die Anlegung der Bobbycar-Bahn musste der Mülltonnenabstellplatz verlegt werden, und zwar vorne rechts gegenüber dem Eingang. Die Aufstellfläche wurde bereits gepflastert.

Für diese Zaunanlage lag auch nur ein Angebot der Fa. Halfmann, Kappel, vor, und zwar zu der Angebotssumme von 1.609,83 €. Der Ortsgemeinderat beschließt, der Fa. Halfmann, Kappel, den Auftrag zu der Angebotssumme von 1.609,83 € zu vergeben.

Einstimmiger Beschluss

 

7. Projekt „Breitbandausbau im Rhein-Hunsrück-Kreis“ - Übernahme des Kostenanteils an den Ausbaukosten

Der Ortsgemeinderat hat am 26.09.2016 beschlossen, das gemeinsame Vorhaben des Landkreises zum flächendeckenden Ausbau der Breitbandinfrastruktur hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu unterstützen und die Aufgabe der Breitbandversorgung nach § 67 Abs. 5 GemO auf die Verbandsgemeinde Kirchberg zu übertragen.

Im Auftrag der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis hat die TÜV Rheinland Consulting GmbH den notwendigen Förderantrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Ablauf der Einreichungsfrist zunächst zum 28. Oktober 2016 eingereicht.

Im weiteren Verlauf, insbesondere nach Durchführung eines 2. Markterkundungsverfahrens, hat sich gezeigt, dass die im Landkreis tätigen Telekommunikationsunternehmen teilweise unzureichende bzw. fehlerhafte Meldungen bezüglich der Breitbandversorgung einiger Ortsgemeinden im Landkreis abgegeben  haben. Dies hat zur Folge, dass das zunächst skizzierte Ausbaugebiet, das alle unterversorgten Gebiete enthält, nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprach. Ein Beibehalten des Förderantrags hätte aufgrund der Vorgaben des bewilligenden Projektträgers atene KOM unweigerlich dazu geführt, dass eine Förderung für das Breitbandprojekt im Rhein-Hunsrück-Kreis nicht zustande gekommen wäre.

Kreisverwaltung und TÜV Rheinland haben deshalb beim Projektträger erreicht, dass der Landkreis bis Ende April 2017 einen neuen Förderantrag mit reduziertem Ausbaugebiet einreichen durfte.

Der Förderantrag wurde rechtzeitig eingereicht. Eine Entscheidung über diesen Antrag steht noch aus (Stand:10. Mai 2017).

Insgesamt sind nach neuer Berechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung 1.179 Haushalte und Firmen landkreisweit unterversorgt. Von einer Unterversorgung spricht man, wenn die Bandbreiten weniger als 30 mbit/s im Download erreichen. In das Projekt sind 61 Städte und Ortsgemeinden aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis eingebunden.

Der TÜV Rheinland Consulting GmbH hat die Kosten des Ausbaus insgesamt auf einen Betrag in Höhe von rund 11,2 Millionen € geschätzt. Hiervon würde, eine positive Bescheidung vorausgesetzt, der Bund 50 % und das Land Rheinland-Pfalz 40 % tragen, so dass insgesamt lediglich ein Betrag in Höhe von 1,12 Millionen € zu finanzieren wäre.

Die Umsetzung des Projekts wäre ein wichtiger Meilenstein, um eine flächendeckende Breitbandversorgung im Hochgeschwindigkeitsbereich im Rhein-Hunsrück-Kreis zu erreichen. Nur noch eine geringe Zahl an Haushalten, deren Erschließung trotz hoher Förderung absolut unwirtschaftlich ist, wäre landkreisweit von hohen Bandbreiten ausgeschlossen.

Der Erfolg des Projekts hängt nach Mitteilung der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück im Wesentlichen davon ab, dass dieses Projekt von möglichst allen Beteiligten solidarisch mitgetragen wird. Eine Förderung durch Bund und Land mit 90 %, was zumindest im Breitbandausbau einmalig sein dürfte, setzt voraus, dass sich Ortsgemeinden, Städte, Verbandsgemeinden und Landkreis zusammenschließen. Darüber hinaus führen gemeinschaftliche Ausbauvorhaben zu Synergieeffekten und damit Kostenersparnissen, die es bei Einzelvorhaben nicht gibt.

Der Rhein-Hunsrück-Kreis hat mit den beteiligten Verbandsgemeinden und der Stadt Boppard am 26. Oktober 2016 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. In diesem Vertrag wird die Kreisverwaltung zum einen mit der Koordination und Durchführung des Projekts beauftragt, zum anderen werden die Verbandsgemeinden/Stadt Boppard verpflichtet, dem Landkreis die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten nach einem in dem Vertrag geregelten Verteilungsschlüssel zu erstatten.

Die Verbandsgemeinden werden die Kosten an die im Projekt beteiligten Städte und Ortsgemeinden weiter geben.

Wie bereits erwähnt, belaufen sich die geschätzten Kosten des Gesamtprojektes auf rund 11,2 Millionen €, der Eigenanteil von 10 %, der von den beteiligten Städten und Ortsgemeinden zu übernehmen wäre, auf 1,12 Millionen €.

Auf Basis der Kostenschätzung und des im öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelten Verteilungsschlüssel würde der Anteil der Ortsgemeinde *2.861,22 € betragen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück weist darauf hin, dass die angegebenen Kosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch bestimmten Unabwägbarkeiten unterliegen. Dies ist zum einen der Komplexität des Projekts geschuldet, zum anderen aber auch davon abhängig, ob alle beplanten Gemeinden weiterhin am Projekt teilnehmen und welches Ausschreibungsergebnis erreicht werden kann.

Der TÜV weist darauf hin, dass die Kosten sehr konservativ geschätzt wurden, so dass davon auszugehen ist, dass sie im Rahmen der anstehenden Verhandlungen im Ausschreibungsverfahren noch reduziert werden können.

Es ist damit zu rechnen, dass die Kosten im Haushaltsjahr 2018 kassenwirksam werden. Die Ortsgemeinde Kappel unterstützt weiterhin die Aktivitäten zur Umsetzung des kreisweiten Breitbandausbauprojektes und beschließt die Kostenbeteiligung an dem Breitbandprojekt Rhein-Hunsrück.

Einstimmiger Beschluss

 

8. Neuanschaffung eines Rasenmähers

Der alte Handrasenmäher ist in die Jahre gekommen. Es liegt lediglich ein Angebot der Fa. Brust vor. Die Firmen H & H Garten-, Land- und Fördertechnik GmbH, Lingerhahn, und Trapp, Kirchberg, haben noch keine Angebote abgeben. Der Vorsitzende wird beauftragt, noch ein Angebot von der Fa. Linn, Kirchberg, anzufordern. Bei Vorliegen weiterer Angebote wird über die Anschaffung des Rasenmähers entschieden.

 

9. Grunderwerb nach Straßenausbau B 421

Die Vermessungsarbeiten an der Ortsdurchfahrt B 421 sind fast abgeschlossen. Sobald das Vermessungsergebnis vorliegt, muss die Ortsgemeinde noch einige private Flächen ankaufen, die für den Bürgersteig benötigt wurden.

Als Kaufpreis wird der aktuelle Bodenrichtwert von 22,00 €/m² in Betracht gezogen.

Der Ortsgemeinderat beschließt, die betroffenen Flächen entlang der Ortsdurchfahrt B 421 für 22,00 € / m² von den Privatleuten anzukaufen.

Einstimmiger Beschluss

 

10. Antrag der Feuerwehr Kappel

Mit Schreiben vom 08.06.2017 beantragt die Wehrführung der Löschgruppe Kappel die Erweiterung der Räumlichkeiten für die Feuerwehr. Im Zuge der Umwandlung des Tätigkeitsbereiches als Ortswehr zur Schwerpunktwehr (Führungsgruppe der Atemschutzstaffel VG Kirchberg) wird ein größeres Löschfahrzeug in Kappel stationiert, und zwar bereits in 2 bis 4 Wochen. Da dieses Fahrzeug von den Abmaßen erheblich größer ist als das jetzige Tragspritzenfahrzeug, ist es notwendig, die Spinde aus der Fahrzeughalle zu entfernen. Eine Planung wurde dem Ortsgemeinderat vorgelegt. Es soll schnellstmöglich ein Termin vor Ort mit Thomas Schmidt, VGV Kirchberg, Thomas Zilles und dem Vorsitzenden vereinbart werden. Bevor Umbauarbeiten stattfinden können, müssen Zuschussmöglichkeiten geprüft werden.

 

11. Verschiedenes

Folgende Themen wurden angesprochen: