Sitzung vom 03.08.2017

Niederschrift

über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Kappel vom

3. August 2017 im Gemeindehaus Kappel

 

 

Anwesend:

Hartig, Ortsbürgermeister
Marx, 1. Ortsbeigeordneter
Braun, 2. Ortsbeigeordnete
Becker, Ratsmitglied
Bohn, Ratsmitglied
Braun H., Ratsmitglied
Horbert, Ratsmitglied
Mohr, Ratsmitglied

 

Es fehlte entschuldigt:

Keim, Ratsmitglied

 

Ferner anwesend:

VG-Amtfrau Ernst als Schriftführerin

 

Beginn:   19.35 Uhr
Ende:      20.30 Uhr

 

 

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragte er die Erweiterung der Tagesordnung um TOP 5: Auftragsvergabe für die Lieferung von Spielplatzausstattung Kindergarten Kappel. TOP 5 – Verschiedenes – wird TOP 6.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu.

 

 

 

Tagesordnung:

 

  1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
  2. Information evang. Kirchplatz
  3. Ausbau Feuerwehrgerätehaus, Kostenbeteiligung Ortsgemeinde
  4. Beschlussfassung Nutzung Gemeindeschlachthaus
  5. Auftragsvergabe für die Lieferung von Spielplatzausstattung Kindergarten Kappe
  6. lVerschiedenes

 

 

Es wurde wie folgt beschlossen:

 

1. Genehmigung der Niederschriften der letzten Sitzung

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 14.06.2017 wurde einstimmig bestätigt.

 

2. Information evang. Kirchplatz

Die 2. Ortsbeigeordnete Braun trug den Werdegang zum Ausbau des ev. Kirchplatzes sowie die Kostenschätzungen vor. In dem Antrag auf Dorferneuerung vom 30.06.2014 lag der Kostenvoranschlag bei 511.804,73 €. Nach mehreren Besprechungen mit den Beteiligten, u.a. auch der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Koblenz (ADD) wurde im Nov. 2014 die voraussichtlichen Kosten auf 400.903,72 € reduziert, im Juli 2015 weiter um 51.695,92 € auf 349.059,89 €. Hierbei beträgt der Anteil der Ortsgemeinde, der mit 50 % aus der Dorferneuerung gefördert wird, 262.333,70 € und der Anteil für die Flächen der ev. Kirchengemeinde 86.726,19 €, der ebenfalls von der Gemeinde getragen wird.

Damit verbleiben für die Ortsgemeinde rd. 217.860 €. (262.333,70 x 50%  + 86.726,19)

Nach Ausschreibung der Baumaßnahme wurden entstehende Mehrkosten von rd. 57.200 € genannt. Diese Summe ist falsch. Zusätzliche Maßnahmen von rd. 27.600 € und 2.900 € für Einsparmöglichkeiten müssen von der genannten Summe subtrahiert werden, so dass sich voraussichtliche Mehrkosten von rd. 26.730 € ergeben.

Unter Berücksichtigung dieser Mehrkosten zuzügl. der Honorarkosten beträgt die voraussichtliche Kostenreduzierung somit rd. 124.750 €.

Am 08.07.2017 wurden die Grünflächen in Eigenleistung angelegt, im Herbst sind Pflanzarbeiten durchzuführen. Der Ortsgemeinderat bittet um rege Unterstützung.

 

3. Ausbau Feuerwehrgerätehaus, Kostenbeteiligung Ortsgemeinde

Wie bekannt ist, hat die Feuerwehr Kappel am 30.06.2017 ein neues Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 von der Verbandsgemeinde Kirchberg erhalten. Der vorhandene Raum ist für dieses Fahrzeug zu klein. Aus diesem Grund hatte der Wehrführer der Löschgruppe Kappel  mit Schreiben vom 08.06.2017 die Erweiterung der Räumlichkeiten für die Feuerwehr im Gemeindehaus beantragt.

Der Kosten für die Erweiterung der Feuerwehrräumlichkeiten (die Hälfte der alten Bar, Bau von Duschräumen und Installierung der Heizung) betragen lt. Voranschlag der Verbandsgemeindeverwaltung rd. 14.000 €. Für diese Kosten wurde ein Förderantrag bei der Verbandsgemeindeverwaltung gestellt. Diese hat die Übernahme von 50 % in Aussicht gestellt, die jedoch erst in 2018 bewilligt werden können. Ein vorzeitiger Baubeginn wurde genehmigt.

Der Vorsitzende hat mit dem Wehrführer T. Zilles die Vorgehensweise abgesprochen. Die Ortsgemeinde Kappel übernimmt die Materialkosten, die Feuerwehr übernimmt die Arbeiten in Eigenleistung mit Ausnahme der Installation der Heizung. Die Heizung ist erforderlich, da das Löschfahrzeug mit Wasser bestückt ist. Im Gegenzug hilft die Feuerwehr bei dem Aufbau der Spielgeräte für den Kindergarten.

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die Kosten für die Erweiterung der Feuerwehrräumlichkeiten wie vor beschrieben zu übernehmen.

 

4. Beschlussfassung Nutzung Gemeindeschlachthaus

Der 1. Ortsbeigeordnete Marx trug die Faktenlage zur Situation der Nutzung des gemeindlichen Schlachthauses vor:

In seiner nichtöffentlichen Sitzung am 24.05.2017 hatte der Ortsgemeinderat über die künftige Nutzung des Schlachthauses beraten und beschlossen. Von der Thematik her gehört diese Angelegenheit nach Änderung der Gemeindeordnung in den öffentlichen Teil einer Sitzung, sofern keine Beteiligten namentlich genannt werden müssen. Von daher erfolgt in dieser Ratssitzung eine erneute Beschlussfassung.

Um gewerbliche Schlachtungen durchführen zu dürfen, muss das Schlachthaus als Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieb nach EU-Recht zugelassen sein. Es sind die Prüfkriterien zu erfüllen, die auch für die Zulassung kleinerer handwerklicher Metzgereien und Direktvermarkter gelten. Der 2009 erteilte Zulassungsbescheid für das Gemeindeschlachthaus Kappel ist abgelaufen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück hat bei der Antragstellung im Dezember 2009 und bei einer erneuten Überprüfung im November 2014 zahlreiche erhebliche Mängel festgestellt. Die notwendigen Renovierungsmaßnahmen in Bezug auf die Hygienevorschriften sind die absoluten Mindestanforderungen für die EU-Zulassung des Schlachthauses. Für eine erneute Zulassung, wären nach einer detaillierten Schätzung der Verbandsgemeindeverwaltung Investitionen im Umfang von rund 20.000 Euro erforderlich.

Die Nutzung des Schlachthauses ist in den letzten Jahren immer weiter zurückgegangen. In 2015 wurde das Schlachthaus nur noch von 3 gewerblichen Schlachtern aus Kappel und einigen auswärtigen Hausschlachtern genutzt. Die vereinnahmten Schlachtgebühren für 2015 betrugen ca. 410,- €. Diese Nutzungsgebühren deckten gerade mal die Energiekosten ab, da erst ab dem 15.09. eine Energiekostenpauschale beschlossen wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden heimischen Schlachtern (auch den gewerblichen) keine Energiekosten in Rechnung gestellt.

In den letzten Jahren besteht auch für Hausschlachtungen von Seiten Kappeler Bürgern keine Nachfrage mehr.

In der Ratssitzung vom 28.09.2016 beschloss daher der Gemeinderat angesichts der potentiellen Nutzung durch die zwei verbleibenden gewerblichen Schlachter, dass keine Investitionen in das Schlachthaus mehr vorgenommen werden.

Der Gemeinderat hat weiterhin die Möglichkeit der Verpachtung durch eine Anwaltskanzlei eingehend prüfen lassen. Die Ortsgemeinde als Verpächterin trägt grundsätzlich die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht. Diese können nicht wirksam auf einem etwaigen Pächter übertragen werden.

Eine Verpachtung des kommunalen Schlachthauses ist nur unbedenklich, wenn es in einwandfreiem Zustand ist und die EU-Zulassung vorliegt. Andernfalls würde die Gemeinde ein hohes zivil- und strafrechtliches Haftungsrisiko eingehen. Sie ist verpflichtet, eine gesetzes- und vertragswidrige Nutzung eines etwaigen Pächters der kommunalen Einrichtung zu untersagen und zu unterbinden. Angesichts des derzeitigen Zustandes des Schlachthauses kann keine gewerbliche Nutzung mehr erfolgen, ohne dass die Ortsgemeinde die Investitionen zur Modernisierung tätigt.

Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss von 28.09.2016, keine Investitionen mehr im gemeindlichen Schlachthaus vorzunehmen.

Auf Basis der geschilderten Faktenlage und der rechtlichen Prüfung durch einen Rechtsanwalt ist eine gewerbliche Verpachtung des Schlachthauses aus Sicht der Gemeinde nicht zu verantworten.

Das Schlachthaus wird daher mit sofortiger Wirkung geschlossen.

Einstimmiger Beschluss

 

5. Auftragsvergabe für die Lieferung von Spielplatzausstattung Kindergarten Kappel

Am Kindergarten soll ein U3 Kinderspielbereich erstellt werden. Es wurde durch die Kindergartenleitung Spielgeräte ausgesucht. Durch die Verbandsgemeinde Kirchberg erfolgte eine Preisanfrage.

Es wurde eine kleine Nestschaukel, deren Eisenständer rot beschichtet sind, und eine kleine Rutsche in Giraffenform ausgesucht. Auf Grund des Designs war es nur möglich, ein Angebot zu bekommen. Das Angebot der Firma Espas GmbH beläuft sich auf 2.944,06 €

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Lieferung der Spielgeräte an die Bieterin, die Firma Espas GmbH, Kassel, zum Angebotspreis von 2.944,06 € zu erteilen.

Einstimmiger Beschluss

 

Ein Sandkasten wurde bei der Firma Hahn Kunststoffe GmbH ausgesucht. Das Außergewöhnliche an diesen Sandkasten ist seine achteckige Form und sein Material. Das Angebot der Firma Hahn Kunststoffe GmbH beläuft sich auf 577,15 € ohne Versand.

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Lieferung des Sandkastens an die  Bieterin, die Firma Hahn Kunststoffe GmbH, Hahn-Flughafen, zum Angebotspreis von 577,15 € zu erteilen.

Einstimmiger Beschluss

 

6. Verschiedenes

a) Kreiselgestaltung
Die Arbeiten für die Kreiselgestaltung sollen ausgeschrieben werden. Für die Gestaltung der Kugel gibt es in der näheren Umgebung zwei Firmen, die solche Arbeiten ausführen.  Aufgrund der guten Auftragslage der Firmen ist aber mit Verzögerungen zu rechnen.

b) Der Vorsitzende ist zu verschiedenen Angelegenheiten persönlich angegriffen worden. Er bittet in Zukunft um sachliche Kritik und einen fairen Umgang mit ihm und dem Gemeinderat.

 

Energiegenossenschaft

Energiegenossenschaft
55483 Kappel

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