Sitzung vom 07.12.2017

Niederschrift
über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kappel vom
7. Dezember 2017 im Sitzungssaal des Heimathauses „Krone“

 

 

Anwesend:

Marx, 1. Ortsbeigeordneter und Vorsitzender
Braun, 2. Ortsbeigeordnete
Becker, Ratsmitglied
Bohn, Ratsmitglied
Braun H., Ratsmitglied
Horbert, Ratsmitglied
Mohr, Ratsmitglied

 

Es fehlte entschuldigt:

Hartig, Ortsbürgermeister
Keim, Ratsmitglied

 

Ferner anwesend:

VG-Amtfrau Ernst als Schriftführerin

 

Beginn:   19.35 Uhr
Ende:      21.50 Uhr

 

 

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

 

 

ÖFFENTLICHE SITZUNG

 

Tagesordnung:

 

  1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
  2. Feststellung Jahresabschluss 2016 und Beschluss über die Entlastung
  3. Vergabe Erweiterung Heizungsanlage Gemeindehaus für den Bereich der Feuerwehr
  4. Teilnahme Bündelausschreibung Strom 2019 - 2020
  5. Beschlussfassung bedarfsorientierte Befeuerung von Windenergieanlagen
  6. Friedhof: Beratung über Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit
  7. Anschaffung Wickeltische
  8. Verschiedenes

 

 

Es wurde wie folgt beschlossen:

 

 

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 06.10.2017 wurde einstimmig bestätigt.

 

2. Feststellung Jahresabschluss 2016 und Beschluss über die Entlasung

  1. Der Jahresabschluss 2016 der Ortsgemeinde Kappel wurde am 04.12.2017 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
    1.  Die Bilanzsumme beläuft sich auf 7.362.861,63 €.

    2. Die Kapitalrücklage weist einen Betrag von 4.328.542,33 € auf. Die Ergebnisvorträge aus Vorjahren belaufen sich auf 360.042,76 €. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 240.105,25 €. Damit ist die Ergebnisrechnung ausgeglichen.

    3. Der Ausgleich der Finanzrechnung ist mit einem Saldo aus ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und den Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten von 425.297,40 € gewährleistet. Negative Vorträge aus Vorjahren müssen nicht abgedeckt werden.

Der Jahresabschluss 2016 liegt jedem Ratsmitglied vor. Eine Ausfertigung des Prüfungsberichtes 2016 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form festzustellen und dem Bürgermeister, den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten Entlastung zu erteilen.

 

  1. Der Jahresabschluss 2016 zum 31.12.2016 wird in der vorgelegten Form festgestellt (§ 114 Abs. 1, S. 1 GemO).
    Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).

     Abstimmungsergebnis: einstimmig 5 Ja-Stimmen

 

  1. Dem Bürgermeister, den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten wird Entlastung erteilt.

     Abstimmungsergebnis: einstimmig 5 Ja-Stimmen

 

An den Beratungen und Abstimmungen nahmen der Bürgermeister und die Beigeordneten nicht teil. Den Vorsitz führte das älteste anwesende Ratsmitglied Hans Joachim Braun.

 

3. Erweiterung der Heizungsanlage Gemeindehaus für den Feuerwehrbereich

Die Löschgruppe Kappel hat ein Löschfahrzeug mit Wasser bekommen. Aus diesem Grund muss ein Frostschutz des Abstellraumes gewährleistet sein. Zugleich soll der Mannschaftsraum mit einer Heizung ausgestattet werden. Alle Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben.

Es wurden 5 Fachfirmen gebeten ein Angebot einzureichen. Drei Firmen haben fristgerecht zum Abgabetermin am 28.11.2017 um 15.15 Uhr ein Angebot eingereicht.

Die eingegangenen Angebote wurden rechnerisch und technisch geprüft. Die Bieterreihenfolge nach rechnerischer und technischer Prüfung der Hauptangebote lautet wie folgt:

            - Fa. Heizung-Lüftung-Sanitär Hirt, Wüschheim                           8.985,93 €

            - 2. Bieterin                                                                           9.027,09 €

            - 3. Bieterin                                                                         12.749,66 €

            Kostenansatz VG                                                                    9.533,09 €

Es wurde von keiner Firma ein Nebenangebot abgegeben.

Die günstigste Bieterin ist die Fa. Heizung-Lüftung-Sanitär Hirt, Wüschheim, mit einer Angebotssumme von 8.985,93 € brutto. Die Einheitspreise sowie das gesamt Angebot der Fa. Heizung-Lüftung-Sanitär Hirt, Wüschheim, sind nach dem heutigen Stand und der Marktlage angemessen kalkuliert.

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Heizungsbauarbeiten an die günstigste Bieterin, die Firma Heizung-Lüftung-Sanitär Hirt, Wüschheim, zum Angebotspreis von 8.985,93 € zu erteilen.

Einstimmiger Beschluss

Es sollen noch zwei Leerrohre durch die Wand in den ehemaligen Schlachtraum gelegt werden. Außerdem ist ein extra Wärmezähler einzubauen.

 

4. Teilnahme Bündelausschreibung Strom 2019 - 2020

  1. Der Ortsgemeinderat nimmt das Schreiben des Gemeinde- und Städtebundes vom 09.10.2017 nebst Anlagen zur Kenntnis.

  2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH (Gt-service, Kooperationspartner des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz) mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde zum 01.01.2019 zu beauftragen.

  3. Der Ortsgemeinderat überträgt die Zuschlagsentscheidung für die Vergabeleistungen an den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bzw. die Gt-Service, die sich zur Durchführung der Ausschreibung weiterer Kooperationspartner bedienen.

  4. Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme und zur Abnahme von Dienstleistungen von dem/den Lieferanten, der/die den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der Vertragslaufzeit.

 

  4a) Die Verwaltung wird beauftragt, Strom mit folgender Qualität im Rahmen der vierten Bündelausschreibung Strom ausschreiben zu lassen:

☐      100 % Normalstrom - keine Anforderungen an die Erzeugungsart

☐      100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) ohne Neuanlagenquote - Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

x        Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) mit Neuanlagenquote (33%) - Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell

4b) Im Falle der Ausschreibung von Ökostrom:
Der zu liefernde Strom soll zu

☐        _____ % aus Normalstrom, zu

☐        _____ % aus Ökostrom ohne Neuanlagenquote und zu

x          100  % aus Ökostrom mit Neuanlagenquote

bestehen.

 

Einstimmiger Beschluss

 

5 . Beschlussfassung bedarfsorientierte Befeuerung von Windenergieanlagn

Mit der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen ist auch der Betrieb einer Kennzeichnung erforderlich, die die Sicherheit der Luftfahrt gewährleisten soll. Hierbei wirkt sich insbesondere die Nachtkennzeichnung (Befeuerung) negativ aus.

Inzwischen könnte durch die Installation einer neuen Technik teilweise Abhilfe geschaffen werden, die selbstverständlich auch Kosten verursacht. Die Umrüstung wäre eine freiwillige Maßnahme, da sich die Betreiber auf die anderslautende, bestandskräftige Genehmigung berufen können.

In einer Aussprache bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Simmern, am 19.04.2017, zu der Landrat Dr. Bröhr geladen hatte, wurde die Technik durch die Fa. RES Deutschland GmbH, Mainz, vorgestellt. Kosten hierzu können noch nicht genannt werden. Vorsichtig wurde ein Betrag von ca. 10.000 € genannt. Der anwesende Staatssekretär Dr. Griese hat seitens des Landes Rheinland-Pfalz einen Zuschuss eines Drittels der Kosten in Aussicht gestellt. Die Verteilung könnte lauten: 1/3 Gemeinde, 1/3 Betreiber und 1/3 Land.

Landrat Dr. Bröhr bat in der Bürgermeisterbesprechung im Oktober 2017 in Gemünden die Gemeinden zu beschließen, ob sie sich an den entstehenden Kosten beteiligen. Dann werde die Fa. RES an die Betreiber und auch evtl. die privaten Grundstückseigentümer herantreten.

Die Ortsgemeinde ist bereit, bei der Durchführung der Maßnahme „bedarfsorientierte Befeuerung der Windenergieanlagen“ ein Drittel der entstehenden Kosten zu tragen. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass sich alle betroffenen Gemeinden und die Betreiber an den Kosten beteiligen.

Einstimmiger Beschluss

 

6. Friedhof: Beratung über Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit

Ein Verfügungsberechtigter hat die Entfernung einer Grabstätte beantragt, die sich in der letzten Reihe des rechten hinteren Grabfeldes befindet. Die Ruhezeit von 30 Jahren ist abgelaufen. Nach eingehender Diskussion ist der Ortsgemeinderat mit der Entfernung einverstanden. Durch die Topographie kann diese Fläche nicht eingesät werden, sondern es muss Kies aufgebracht werden. Wenn mehrere Verfügungsberechtigte die Gräber in der letzten Reihe abräumen wollen, ist zu überlegen, ob die übrigen Gräber dann auch entfernt werden sollten.

 

7. Anschaffung Wickeltische

Nutzer vom Gemeindehaus und auch Backes haben den Wunsch geäußert, dass dort ein Wickeltisch bereitgestellt wird. Ein Wickeltisch zur Wandbefestigung kostet ca. 400 €. Daneben müssen auch noch Abfalleimer mit Deckel beschafft werden.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung von zwei Wickeltischen für das Gemeindehaus und den Backes einschl. zwei Abfalleimer. Die 2. Ortsbeigeordnete Braun wird mit der Beschaffung beauftragt.

 

8. Verschiedenes

  • Die Anbringung des Drahtgeflechts für den Kreisel ist geplant für nächste Woche, auf jeden Fall noch vor Weihnachten.

  • Letzte Woche fand die Abnahme der Bauarbeiten auf dem Kreisel statt. Hier gab es Beanstandungen (Fugenfehler), die schnellstens behoben werden sollen.

  • Der Vorsitzende erinnerte an die Waldbegehung am 09.12.2017 ab 9.30 Uhr mit anschließender Gemeinderatssitzung im Backes.

  • Der Vorsitzende informierte über die bisher stattgefundenen Einsätze des Bürgerbusses. Die Ortsgemeinde zahlt an das „Obere Kyrbachtal“ nur die Spritkosten.

  • Nach dem ausgefallenen Schlachtfest mangels Helfer möchte der Vorsitzende gerne die Vereine unterstützen. Dazu schlägt er ein Treffen im Januar 2018 des Rates mit Vertretern aller Vereine vor. Hierbei können auch die Termine für 2018 besprochen werden.

  • Die Kleinspielgeräte für den Kindergarten wurden mittlerweile geliefert. Sie müssen bis zur Aufstellung eingelagert werden. Größere Geräte müssen noch angeschafft werden.

  • Zur Schallhemmung im Backes sollen feuerhemmende und schallschluckende Gardinen angeschafft werden. Lt. Kostenvoranschlag der Fa. Trapp, Kirchberg, kosten  die Gardinen einschl. Befestigung ca. 800 €.

  • Die Gardinen im Gemeindehaus sind teilweise kaputt. Die Neuanschaffung hierfür kostet ca. 10.000 €.

  • Für den Backes soll eine Bemusterung stattfinden.

 

Folgende Themen wurden noch angesprochen:

  • Durchführung eines Public Viewing während der Fußball-WM im Backes durch den SV

  • Fahrradweg Richtung Leideneck-Völkenroth

  • Fahnenmast

  • Wald- und Jagdtag - Treffen zur Planung und Organisation

 

Zum Ende der Sitzung bedankte sich der Vorsitzende herzlich bei den Mitgliedern des Gemeinderates einschl. Schriftführerin sowie bei allen ehrenamtlich Tätigen sowie sonstigen Helfern in der Gemeinde, auch im Namen von Ortsbürgermeister Hartig.

 

Energiegenossenschaft

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55483 Kappel

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