Sitzung vom 15.11.2018

Niederschrift
über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kappel vom
15. November 2018 im Sitzungssaal des Heimathauses „Krone“

 

 

Anwesend:

Klemens Hartig, Ortsbürgermeister
Markus Marx, 1. Ortsbeigeordneter
Rosemarie Braun, 2. Ortsbeigeordnete
Peter Bohn, Ratsmitglied
Ludwig Horbert, Ratsmitglied
Wolfgang Keim, Ratsmitglied ab TOP 3
Jürgen Mohr, Ratsmitglied

 

Es fehlte entschuldigt:

Marion Becker, Ratsmitglied
Hans Braun, Ratsmitglied

 

Ferner anwesend:

VG-Amtfrau Ernst als Schriftführerin

 

Beginn:   19.30 Uhr
Ende:      22.30 Uhr

 

 

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest

 

 

ÖFFENTLICHE SITZUNG

 

Tagesordnung:

 

  1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung
  2. Jahresabschluss 2017
  3. Förderung ortsansässiger Vereine
  4. Beratung Friedhofssatzung
  5. Verschiedenes

 

 

Es wurde wie folgt beschlossen:

 

 

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 11.10.2018 wurde einstimmig bestätigt.

 

2. Jahresabschluss 2017

1. Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Beschluss über die Entlastung

Der Jahresabschluss 2017 der Ortsgemeinde Kappel wurde am 01.10.2018 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

  1. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 7.647.833,56 €.
  2. Die Kapitalrücklage weist einen Betrag von 4.928.690,34 € auf. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 330.804,08 €. Damit ist die Ergebnisrechnung ausgeglichen.
  3. Der Ausgleich der Finanzrechnung ist mit einem Saldo aus ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und den Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten von 345.178,12 € gewährleistet.

Der Jahresabschluss 2017 liegt jedem Ratsmitglied vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form festzustellen und dem Bürgermeister, den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten Entlastung zu erteilen.

 

2. Der Jahresabschluss 2017 zum 31.12.2017 wird in der vorgelegten Form festgestellt (§ 114 Abs. 1, S. 1 GemO).

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).

Abstimmungsergebnis: 3 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

 

3. Dem Bürgermeister, den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten wird Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:  3 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

 

An den Beratungen und Abstimmungen nahmen der Bürgermeister und die Beigeordneten nicht teil. Den Vorsitz führte das älteste anwesende Ratsmitglied Jürgen Mohr.

 

3. Förderung ortsansässiger Vereine

Ortsbeigeordneter Marx trug die Förderrichtlinie vor, die dann ausgiebig diskutiert wurde. Gefördert werden mit der Richtlinie die Sängervereinigung 1954 Kappel e.V., der Sportverein Kappel 1947 e.V., der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Kappel und die Landfrauen, Ortsverein Kappel.

Weiter wurde beschlossen, dass der kath. Kirchenchor die Nutzung des Sängerraumes kostenlos für die Proben zur Verfügung gestellt wird. Für weitere Veranstaltungen der beiden Kirchengemeinden werden die gemeindlichen Einrichtungen kostenlos auf Antrag und Beschluss zur Verfügung gestellt, sofern der Zweck dies zulässt.

Die nachfolgende Förderrichtlinie sowie die Nutzung durch die beiden Kirchengemeinden wurden mit 6 Ja-Stimmen und einer Enthaltung beschlossen.

 

R I C H T L I N I E

der Ortsgemeinde Kappel

zur Förderung der örtlichen Vereine

 

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Kappel hat am 15. November 2018 nachfolgende Richtlinie beschlossen:

 

1.      Allgemeines

Die Ortsgemeinde Kappel betrachtet die örtlichen Vereine als wichtige Träger des sportlichen, kulturellen und sozialen Lebens in unsere Gemeinde. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens und sind damit wichtiger Bestandteil der dörflichen Gemeinschaft.

Um ein reges Vereinsleben auch weiterhin zu gewährleisten und zu stärken, ist im Hinblick auf die ständig steigenden Anforderungen an die Vereine neben der Selbstfinanzierung durch Beiträge und Veranstaltungen eine angemessene finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde aus Sicht des Gemeinderats notwendig.

 

2.      Fördergrundsätze

Die Gemeinde fördert die Vereine durch die Gewährung von freiwilligen Zuschüssen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung wird hierdurch nicht begründet.

Die Förderung erstreckt sich auf folgende Vereine und Organisationen:

  • Sängervereinigung 1954 Kappel e.V.
  • Sportverein Kappel 1947 e.V.
  • Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Kappel
  • Landfrauen, Ortsverein Kappel

Die Vereine müssen von ihren Mitgliedern angemessene Beiträge erheben. Es wird erwartet, dass die Vereine ihr bisheriges Angebot weitestgehend beibehalten bzw. im Rahmen ihrer Möglichkeiten noch weiter ausbauen.

Die Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich im Rahmen der für das Kalenderjahr zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

Zur Verringerung des administrativen Aufwandes wird die Förderung unter Punkt 3 als pauschale Förderung ausgestaltet, bei der auf eine mitgliederbezogene Förderung verzichtet wird und die auch keine gesonderte Antragstellung erfordert.

Einzelfall-Entscheidungen außerhalb dieser Richtlinien sind weiterhin möglich, unterliegen jedoch ausschließlich der Entscheidung des Gemeinderates.

 

3.       Laufender Zuschuss

Die Ortsgemeinde stellt die gemeindlichen Anlagen (Gemeindehaus, Heimathaus Krone, Backes, Grillhütte) im Rahmen der ausschließlich ideellen Tätigkeit der Vereine kostenlos zur Verfügung (inklusive Neben- und Reinigungskosten). Dazu gehören z.B. Gesangs- und Übungsstunden, Vereinssitzungen und Jahreshauptversammlungen. Dies gilt auch für von den Vereinen organisierte Veranstaltungen, bei denen die Förderung der Dorfgemeinschaft im Vordergrund steht.

Jeder unter Punkt 2 aufgeführte Verein erhält eine pauschale Grundförderung von 500 € pro Kalenderjahr.

Die Kirmes ist das zentrale Gemeinschaftsfest in der Ortsgemeinde. Zur Unterstützung des großen organisatorischen und finanziellen Aufwandes bei der Durchführung der Kirmes erhält der jeweils ausführende Verein eine zusätzliche Förderung von 500 €.

Für die laufende Unterhaltung und Pflege des Sportplatzes (Rasenschnitt, Düngung, Bewässerung, usw.) erhält der Sportverein einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 2.000 €.

Die Auszahlung der Förderbeträge an die Vereine erfolgt jährlich zum 30. Juni.

 

4.        Investitionen

Die Gemeinde kann zu größeren Investitionen der Vereine auf begründeten Antrag Zuschüsse gewähren.

Die Förderung setzt voraus, dass der Verein alle zumutbaren Leistungen selbst erbringt. Darüber hinaus müssen alle Fördermöglichkeiten durch Verbände und Kommunen genutzt werden. Bei investiven Zuschussanträgen für die Freiwillige Feuerwehr ist zunächst die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde zu prüfen.

Ausgenommen sind grundsätzlich Investitionen, die im Einzelfall den Betrag von 2.000 € unterschreiten.

Über die Bewilligung von Investitionszuschüssen und deren Höhe entscheidet der Gemeinderat.

 

5.      Gültigkeit

Diese Richtlinie tritt mit Beschluss durch den Gemeinderat in Kraft.

Der Gemeinderat prüft jährlich im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans die Richtlinie hinsichtlich des Kreises der geförderten Vereine sowie dem Umfang der Förderung. Werden keine Änderungen vorgenommen, verlängert sich die Richtlinie automatisch um ein weiteres Jahr.

Die pauschale Grundförderung, die Förderung im Zusammenhang mit der Kirmes und der Zuschuss für die Unterhaltung des Sportplatzes werden erstmals für das Kalenderjahr 2018 gezahlt.

Kappel, 15.11.2018

 

4.  Beratung Friedhofssatzung

Ortsbeigeordneter Marx trug den Entwurf, den er zusammen mit Ratsmitglied Becker erarbeitet hat, vor. Nach eingehender Diskussion ergaben sich noch Änderungen, die in die Satzung eingearbeitet werden. Die Gebührenordnung erhält die bisher festgelegten Gebührensätze.

Ein Beschluss über die Friedhofssatzung ergeht in der nächsten Sitzung.

 

5 Verschiedenes

  • Der die Restarbeiten am Kreisel sollen noch im November 2018 durchgeführt werden.
  • Der Sichtschutz an den Notausgangstüren am Gemeindehaus ist angebracht, Kosten ca. 400 €.
  • Von der Fa. Wehmeyer und Bug, Kirchberg, liegt ein Angebot zur Reinigung des Kriegerdenkmals von ca. 600 € vor. Die Arbeiten können erst nächstes Jahr ausgeführt werden.
  • Investitionen Kindergarten: Zaun, Spülmaschine, Elektroherd
  • nächste Sitzung Ortsgemeinderat mit Waldbegehung am 08.12.2018
  • Internetzugang für das Gemeindehaus wäre als Zweitanschluss von der Feuerwehr möglich. Kosten rd. 200 €.
  • Bänke „Im Aspel“ und an der alten Zeller Straße sind schlecht. Das Material für eine Bank wurde anl. des Wald- und Jagdtages angefertigt und liegt bereit.
  • Strauchschnittplatz - die Fa. Christ ist bereit, die Steine von dem Platz zu entfernen, wenn ein Lkw bereitgestellt wird
  • Bolzplatz - Kosten: reiner Spielplatz rd. 18.500 €, Fitnessgeräte mit Hütte rd. 18.300 €, 940 Stunden Eigenleistung. Es fehlen noch Tisch und Bänke.
  • Besprechung der Vereine wegen der Adventsfeier - für nächstes Jahr sollen zur Müllvermeidung Glühwein- und Kaffeetassen angeschafft werden, evtl. mit dem Wappen der Ortsgemeinde.
Energiegenossenschaft

Energiegenossenschaft
55483 Kappel

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