Der Spielplatz am Bolzplatz ist wieder geöffnet
Die allgemeine Hygiene-Bestimmungen der 5. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz müssen jedoch weiterhin beachtet werden:
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person und im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig.
- Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen.
- Alle darüber hinaus gehenden Ansammlungen von Personen sind untersagt.
Da Mannschaftssportarten nach wie vor nicht erlaubt sind, bleibt der Bolzplatz bis auf weiteres geschlossen.
Markus Marx
Ortsbürgermeister