Richtlinie zur Förderung des Vereinswesens
stärkt das Gemeinschaftsleben
Liebe Kappelerinnen, liebe Kappeler,
die Kappeler Vereine sind wichtige Träger des sportlichen, kulturellen und sozialen Lebens in unserer Gemeinde. Sie leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens.
Erlebbar wird dies bei den regelmäßigen von den Vereinen organisieren Veranstaltungen, und ebenso zu besonderen gemeindlichen Anlässen. Als Beispiele aus jüngerer Zeit möchte ich die Jubiläumsfeier „925 Jahre Kappel“ oder den ersten Kappeler Wald- und Jagdtag nennen. Dies macht sie zu einem unverzichtbaren Bestandteil der dörflichen Gemeinschaft, den es zu erhalten und zu stärken gilt.
Im Gemeinderat haben wir deshalb nach ausführlicher Diskussion mit den Vorständen der Vereine – im Einzelnen die Sängervereinigung 1954 Kappel e.V., der Sportverein Kappel 1947 e.V., der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Kappel sowie die Landfrauen (Ortsverein Kappel) – eine Förderrichtlinie beschlossen. Die Richtlinie beinhaltet Regelungen für die Nutzung gemeindlicher Einrichtungen, eine pauschale Grundförderung, einen Zuschuss für die Ausrichtung der Kirmes sowie eine Zuwendung für die Unterhaltung und Pflege des Sportplatzes. Darüber hinaus sind die Möglichkeiten einzelner Investitionsförderungen geregelt.
An dieser Stelle noch ein Appell an euch alle, der mir sehr am Herzen liegt: Wir sind fest davon überzeugt, dass die finanzielle Unterstützung, die wir als Ortsgemeinde den hiesigen Vereinen gewähren können, eine gute und wichtige Investition ist. Uns ist aber auch bewusst, dass jeder Verein von ehrenamtlichem Engagement und aktiver Mitgliedschaft „lebt“. Deshalb möchten wir insbesondere die noch „vereinslosen“ Kappeler Mitbürger ermuntern, sich in der Vereinslandschaft umzuschauen: Vielleicht findet sich ja da oder dort der Platz, die eigenen Fertigkeiten und Talente einzubringen...
Herzliche Grüße,
Klemens Hartig
Ortsbürgermeister
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