Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Wichtige Information zu Stilllegungsflächen im Wald
Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung das Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" geschaffen.
Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist die Einhaltung von 12 Kriterien. Viele davon wurden in unseren Wäldern mit der nachhaltigen Bewirtschaftung durch das Forstamt bisher schon eingehalten. Dazu gehört zum Beispiel die Naturverjüngung, der Verzicht auf Kahlschläge und der Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. Andere Kriterien sind neu und mussten erst noch umgesetzt werden. So hat beispielsweise unser Revierleiter Prämassing über 1.600 Bäume im Gemeindewald als Biotop-Bäume (oder auch Habitatbäume) vor Ort mit einem „B“ gekennzeichnet und in Karten übertragen.
Ein weiteres Kriterium war die Einrichtung und Kennzeichnung von sogenannten Sukzessionsflächen. Diese Stilllegungsflächen werden die nächsten 20 Jahre sich selbst überlassen und dürfen nicht forstlich genutzt werden. Das bedeutet, es dürfen hier keine Bäume gefällt, keine umgestürzten Bäume entfernt und noch nicht einmal einzelne Äste abgeschnitten werden. Lediglich Maßnahmen zur Verkehrssicherung sind möglich.
Die Einhaltung der Kriterien wird streng überwacht. Ein Verstoß hätte zur Folge, dass alle bisher erhaltenen Fördermittel zurückgezahlt werden müssen. Da kann für die Ortsgemeinde sehr schnell ein hoher Schaden entstehen. Von daher bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung.
Vor Ort sind die Flächen an den Rändern mit diesem Symbol gekennzeichnet.
Auf den nachfolgenden Karten sind die Flächen grün schraffiert dargestellt und mit FNR gekennzeichnet.