Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Kappel vom
06.11.2019 im Sitzungssaal des Heimathauses „Krone“
Anwesend:
Markus Marx, Ortsbürgermeister
Rosemarie Braun 1. Ortsbeigeordnete
Wolfgang Keim, 2. Ortsbeigeordneter
Marion Becker, Ratsmitglied
Hans Braun, Ratsmitglied
Peter Bohn, Ratsmitglied
Ludwig Horbert, Ratsmitglied
Jürgen Mohr, Ratsmitglied, Schriftführer
Es fehlte entschuldigt:
Michael Stein, Ratsmitglied
Ferner anwesend:
---
Beginn: 19.30 Uhr
Ende: 22.00 Uhr
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.
ÖFFENTLICHE SITZUNG
Tagesordnung:
- Bürgerfragestunde
- Neugliederung der Forstreviere
- Fortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Kirchberg
- Organisation Wald- und Jagdtag 2020
- Verkehrsführung an B327
- Verschiedenes
- Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung v. 06.11.2019
Es wurde wie folgt beschlossen:
1. Bürgerfragestunde
Es gab keine Wortmeldungen.
2. Neugliederung der Forstreviere Brauschied, Buschied und Kappel
Mit Bescheid vom 15.09.2016 wurden die Forstreviere im Bereich des Forstamtes Simmern zum 01.01.2017 neu gebildet. Gegen diesen Bescheid haben die Ortsgemeinden Bergenhausen, Budenbach und Pleizenhausen beim Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Mit Urteil vom 30.08.2017 (Az: 2 K 262/17.KO) wurde die Klage abgewiesen. Auch die Berufung beim OVG Koblenz (Az: 8 A 10826/18) wurde abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen, so dass die Revierneugliederung, die mit Bescheid vom 15.09.2016 zum 01.01.2017 festgesetzt wurde, rechtskräftig ist.
Zwischenzeitlich haben die drei zuvor genannten Ortsgemeinden nach § 9 Landeswaldgesetz (LWaldG) ein Revierabgrenzungsverfahren eingeleitet und mit Zustimmung aller Waldbesitzenden des gleichen Forstrevieres die Abgrenzung eines eigenen Forstrevieres mit Schreiben vom 24.03.2019 beantragt. Die Ortsgemeinde Wüschheim und auch das Forstamt Simmern haben diesem Antrag nicht zugestimmt. Das Forstamt Simmern hat jedoch einen eigenen Vorschlag auf Revierabgrenzung unterbreitet um Einigkeit zu erzielen. Durch das Ausscheiden der 3 Gemeinden aus dem Forstrevier und somit auch aus der staatlichen Beförsterung würde das Forstrevier Kappel nicht mehr die mindestens erforderlichen 1.500 ha reduzierte Holzbodenfläche aufweisen.
Das Forstamt Simmern hat nun vorgeschlagen, dass in den Revieren Brauschied, Bruschied und Kappel eine Neugliederung wie dargestellt erfolgen soll:
Neu ab 01.01.2020 |
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FR Brauschied |
FR Sohren-Büchenbeuren |
FR Buschied |
FR Schlierschied |
FR Kappel |
Belg |
Bärenbach |
Dickenschied |
Gehlweiler |
Biebern |
Dill |
Büchenbeuren |
Hecken |
Gemünden |
Fronhofen |
Dillendorf |
Hahn |
Heinzenbach |
Henau |
Kappel |
Nieder Kostenz |
Hirschfeld |
Kirchberg |
Rohrbach |
Keidelheim |
Niedersohren |
Laufersweiler |
Lindenschied |
Mengerschied |
Kludenbach |
Ober Kostenz |
Lautzenhausen |
Maitzborn |
Schlierschied |
Kümbdchen |
Rödelhausen |
Niederweiler |
Metzenhausen |
Woppenroth |
Nannhausen |
Schwarzen |
Raversbeuren |
Rödern |
Staatswald |
Reckershausen |
Sohrschied |
Sohren |
Unzenberg |
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Reich |
Würrich |
Wahlenau |
Womrath |
|
Todenroth |
Staatswald |
Flughafen Frankfurt-Hahn |
Staatwald |
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Wüschheim |
(abz. Bretzenhof --> FR Kappel) |
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Staatswald |
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zzgl. Bretzenhof |
Revierleitung Beatrix Linn |
Revierleitung Michael Fischer |
Revierleitung Helmut Michel |
Revierleitung Hartmut Frohnweiler |
Revierleitung Jochen Prämaßing |
1.589 ha 11 Waldbesitzer |
1.655 ha 11 Waldbesitzer |
1.680 ha 11 Waldbesitzer |
1.962 ha 8 Waldbesitzer |
1.562 ha 12 Waldbesitzer |
Alt ab 01.01.2017 |
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FR Brauschied |
FR Sohren-Büchenbeuren |
FR Buschied |
FR Schlierschied |
FR Kappel |
Belg |
Bärenbach |
Dickenschied |
Gehlweiler |
Bergenhausen |
Dill |
Büchenbeuren |
Dillendorf |
Gemünden |
Biebern |
Nieder Kostenz |
Hahn |
Hecken |
Henau |
Budenbach |
Niedersohren |
Hirschfeld |
Heinzenbach |
Rohrbach |
Fronhofen |
Ober Kostenz |
Laufersweiler |
Kirchberg |
Mengerschied |
Kappel |
Rödelhausen |
Lautzenhausen |
Lindenschied |
Schlierschied |
Keidelheim |
Schwarzen |
Niederweiler |
Maitzborn |
Woppenroth |
Kludenbach |
Sohrschied |
Raversbeuren |
Metzenhausen |
Staatswald |
Kümbdchen |
Würrich |
Sohren |
Rödern |
|
Nannhausen |
Staatswald |
Wahlenau |
Todenroth |
|
Pleizenhausen |
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Flughafen Frankfurt-Hahn |
Unzenberg |
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Reckershausen |
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Womrath |
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Reich |
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Staatwald |
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Wüschheim |
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Staatswald |
1.803 ha 10 Waldbesitzer |
1.655 ha 11 Waldbesitzer |
1.770 ha 13 Waldbesitzer |
1.962 ha 8 Waldbesitzer |
1.635 ha 14 Waldbesitzer |
Hinsichtlich der Kosten für den Revierdienst wurde ebenfalls ein Vorschlag unterbreitet. Durch den Wegfall der 3 Ortsgemeinden, bei gleichbleibendem Personal (Revierleiter, TPL und Forstwirtschaftsmeister) würden alle anderen Waldbesitzenden die Kosten mittragen. Hier wird jetzt eine halbe Forstwirtschaftsmeisterstelle reduziert, so dass durch den Wegfall der 3 Ortsgemeinden, die Kosten für die übrigen Waldbesitzenden nicht ansteigen werden. Dies war auch eine Forderung von der Verbandsgemeinde Kirchberg.
Die Ortsgemeinde Kappel gehört neben den Ortsgemeinden Bergenhausen, Biebern, Budenbach, Fronhofen, Keidelheim, Kludenbach, Kümbdchen, Nannhausen, Pleizenhausen, Reckershausen, Reich, Wüschheim und dem Staatswald zum Forstrevier Kappel mit einer Fläche von derzeit 1.635 ha und 14 Waldbesitzern.
Durch den Wegfall der 3 Ortsgemeinden Bergenhausen, Budenbach und Pleizenhausen mit einer Gesamtfläche von 364,5 ha würde das Revier unter die geforderten 1.500 ha fallen. Das Revier wird durch die Hinzunahme der Ortsgemeinde Todenroth und des Staatswaldes Bretzenhof zukünftig eine Größe von 1.561 ha und 12 Waldbesitzer haben. Die Ortsgemeinde Todenroth war vor der Revierneugliederung am 01.01.2017 bereits dem Forstrevier Kappel zugehörig.
Die Neuorganisation soll zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Die Revierleitung wird von Herrn Jochen Prämaßing auch zukünftig wahrgenommen.
Bevor sich der Verbandsgemeinderat, dem ja die Organisationsentscheidung im Forstbereich obliegt, abschließend mit dieser Revierneugliederung befasst, ist es ein Anliegen, dass die betroffenen Gemeinden angehört werden. Letztlich soll dies auch dazu führen, dass der Verbandsgemeinderat eine Erleichterung erfährt, in Ihrem Sinne entscheiden zu können.
Der Ortsgemeinderat Kappel stimmt der Neugliederung zum 01.01.2020 zu.
Einstimmiger Beschluss
3. Zustimmung zur 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Der Verbandsgemeinderat hatte am 05.09.2018 die 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans abschließend angenommen und damit die endgültige Entscheidung über alle Änderungen gefasst.
Mit der 3. Fortschreibung hatte die Verbandsgemeinde eine Gesamtfortschreibung des Flächen-nutzungsplanes vorgenommen, bei der sich neben einer Überarbeitung nachrichtlicher Darstel-lungen letztlich rund 130 Einzeländerungen ergeben hatten, die in dem Verfahren berücksichtigt wurden. An dem über mehrere Jahre laufenden Verfahren waren auch die Gemeinden der Verbandsgemeinde Kirchberg mehrmals mit der Möglichkeit zur Beantragung von Änderungen und der Gelegenheit zur Stellungnahme beteiligt worden.
Nachdem die Unterlagen unter Berücksichtigung der Würdigung aller von der Öffentlichkeit, von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Gemeinden abgegebenen Stellungnahmen abschließend überarbeitet wurden, soll jetzt das notwendige Genehmigungsverfahren abgewickelt werden. Neben der Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind auch die Ortsgemeinden bzw. die Stadt Kirchberg zu beteiligen.
Gemäß § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) bedarf die endgültige Ent-scheidung des Verbandsgemeinderates über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zu-stimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnen.
Die Inhalte der 3. Fortschreibung sind allen Ortsgemeinden durch die früheren Beteiligungen bekannt. Nach der letzten Beteiligung der Gemeinden wurden keine neuen Einzelpunkte mehr aufgenommen. Teilweise erfolgten im Rahmen der Würdigung aller Eingaben und der fach-
planerischen Bearbeitung Veränderungen, die sich aus den jetzt veröffentlichten Planunterlagen ergeben. Hierbei handelt es sich grundsätzlich nur um redaktionelle Anpassungen, lediglich bei der Ortsgemeinde Büchenbeuren und der Stadt Kirchberg erfolgten Rücknahmen von vorgesehenen Änderungsflächen.
Da die Planunterlagen der 3. Fortschreibung sehr umfangreich und detailliert sind, wurden alle Unterlagen in der endgültigen Fassung in elektronischer Form auf der Internetseite der Ver-bandsgemeinde Kirchberg eingestellt (Fundstelle: „www.kirchberg-hunsrueck.de“, Rubriken Rathaus / Bauen & Umwelt / Flächennutzungsplan / Entwürfe/lfd. Verfahren / 3. Fortschreibung). Zusammen mit einer Beschlussvorlage haben die Gemeinden, die von Änderungen betroffen sind, ergänzend die maßgebenden Ortsplanauszüge und einen Auszug aus der Begründung erhalten, aus dem sich weitere Erläuterungen ergeben. Der Ortsgemeinde liegen damit die notwendigen Informationen vor bzw. sie konnten umfassend über das Internet nachvollzogen werden.
Beschluss:
Die Ortsgemeinde stimmt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 GemO der endgültigen Entscheidung über die 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Kirchberg durch den Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 05.09.2018 zu.
Einstimmiger Beschluss
4. Organisation Wald- und Jagdtag
Eine Arbeitsgruppe bestehend aus den Mitgliedern des Forstausschusses wird die Organisation des Wald- und Jagdtages 2020 federführend übernehmen. Die Vereine sollen wie bei der ersten Ausrichtung an dem Fest beteiligt werden. Dazu wird seitens der Ortsgemeinde eine Einladung erfolgen. Aufgrund der Erfahrungen kann die Vorbereitung wesentlich straffer durchgeführt werden. Die Flugvorführung eines Falkners wurde bereits fest vereinbart.
5. Verkehrsführung an der B327
a) Knotenumbau B327 / B421
Der Vorsitzende berichtet über den gemeinsamen Gesprächstermin mit Bürgermeister Rosenbaum und dem Leiter der Bauabteilung der Verbandsgemeinde Herrn Dietrich beim Landesbetrieb Mobilität in Bad Kreuznach.
Die Verzögerung seit 2015 wurde u. a. auch durch eine geänderte Gesetzgebung verursacht, die Änderungen am ursprünglichen Plan notwendig machten. Darüber waren aufgrund der Hinweise der Planfeststellungsbehörde umfangreiche Änderungen bzw. Ergänzungen der Planunterlagen erforderlich. So musste u.a. ein Sicherheitsaudit durchgeführt, ein erneutes Verkehrsgutachten eingeholt und Luftschadstoffuntersuchung durchgeführt werden.
Der aktuelle Plan sieht eine 3-spurige Fahrbahn bis Kludenbach vor, die Einrichtung eines Mehrzweckfahrstreifens für langsam fahrende Fahrzeuge sowie die Errichtung eines Sichtschutzwalls.
Der LBM plant bis Mitte 2021 Baurecht zu erlangen. Die Bauausführung soll 2023/2024 erfolgen.
b) Geschwindigkeitsbeschränkung B327 Ortsausfahrt Kappel
Von Kastellaun in Fahrtrichtung B 421 besteht aktuell eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h vor der Ampel im Kreuzungsbereich B327/B421. An der Ortsausfahrt gegenüber dem Friedhof besteht keine Beschränkung.
Insbesondere für (die vorwiegend älteren) Fußgänger, die den gegenüberliegenden Friedhof besuchen wollen, ist es relativ schwierig die Straße gefahrlos zu überqueren. Auch für Autofahrer stellt die Ausfahrt eine Gefahrenstelle dar.
Die Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h von der Kreuzung bis mindestens bis an das Ende des Friedhofs würde zu einer Verbesserung der Situation führen.
Der Ortsgemeinderat bittet die Kreisverwaltung und den Landesbetrieb Mobilität die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung an der Ortsausfahrt am Friedhof einzurichten.
Einstimmiger Beschluss
c) Ausfahrt am Sportplatz
Von der Polizei wurde die Ausfahrt am Sportplatz zur B327 als Gefahrenstelle gemeldet. Hier ist es vorgekommen, dass Autofahrer links Richtung Kappel abgebogen sind, statt die vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts, den Wirtschaftsweg bis zur Einfahrt Remondis zu nutzen. Durch das Linksabbiegen befinden sich diese Autofahrer auf der 2. Fahrspur aus Kappel kommend und sind damit als Falschfahrer auf der Gegenfahrbahn.
Die Kreisverwaltung überlegt zusammen mit dem LBM wie die Gefahrenstelle beseitigt werden kann. Die komplette Schließung der Aus- und Einfahrt durch Entfernung des Teerbelags und Errichtung von Leitplanken wurde wegen der dort liegenden Versorgungsleitungen verworfen. Eine weitere Möglichkeit wäre es ein Klebebord anzubringen, wie es auch für die Trennung der zweiten und dritten Fahrspur besteht.
Der Rat diskutiert die möglichen Auswirkungen auf den Verkehr durch die Schließung der Ausfahrt, die auch der Kreisverwaltung mitgeteilt werden sollen.
- Auf dem schmalen Wirtschaftsweg vom Sportplatz Richtung Kastellaun besteht nur an zwei Stellen die Möglichkeit im Begegnungsverkehr auszuweichen. Während des Spielbetriebes finden häufig zwei Spiele nacheinander statt, so dass es hier häufiger zu Gegenverkehr kommen wird.
- Auch infolge dessen wird der Wirtschaftsweg vom Sportplatz zum Friedhof wahrscheinlich verstärkt genutzt werden. Die Ausfahrt am Friedhof ist jedoch auch eine Gefahrenstelle, so dass es unter Umständen nur zu einer Verlagerung der Gefahrensituation kommt.
- Eventuell könnte auch durch eine Fahrbahnmarkierung (Pfeil nach rechts) an der jetzigen Ausfahrt Abhilfe geschaffen werden.
- Für den landwirtschaftlichen Verkehr ist die derzeitige Fahrbahn an der Kreuzung am Sportplatz gerade groß genug, um die 90 Grad-Kurve zur Remondis nutzen zu können. Das Hinweisschild „Rechts abbiegen“ auf der linken Fahrbahnseite vom Sportplatz kommend wurde bereits leicht um gedrückt. Durch einen Rückbau der Fahrbahn kann diese Stelle eventuell nicht mehr von größeren landwirtschaftlichen Gefährten genutzt werden.
- Die bisherige Einfahrt wird seit vielen Jahren von Spielern, Schiedsrichtern und Zuschauern genutzt. Es ist zu befürchten, dass es insbesondere in der ersten Zeit nach der Schließung zu gefährlichen Situationen an der Einfahrt kommen kann.
6. Verschiedenes
a) Bushaltestelle am Anwesen Konrad (Kirche B)
Bei einem Ortstermin mit der Verbandsgemeinde und der Polizeiinspektion Simmern wurden die Bedenken der Ortsgemeinde hinsichtlich der Verkehrssicherheit bestätigt. Die gesamte Bushaltestelle B wird aufgehoben. Die Busse halten künftig am Backes.
Eine entsprechende Verfügung der Verbandsgemeinde steht noch aus. Der Umsetzungstermin steht ebenfalls noch nicht fest.
b) Ausbau der Eschwieser Straße
Die Pläne für den Ausbau der Eschwieser Straße von der Waldgasse bis zum Kinderspielplatz für 2020 wurden vorgestellt und besprochen.
Der anschließende Teil der Straße bis zur Einmündung in die Zeller Str. wird nicht ausgebaut. Hier ist mittelfristig eine Sanierung des Kanals und damit ein Vollausbau erforderlich. Der linke Bürgersteig wird in Form einer Deckensanierung instandgesetzt. Die VG veranlasst die Ausführung von zwei Bohrungen zur Feststellung des vorhandenen Aufbaus.
Der Rat bespricht die Hinweise des Ratsmitglieds Stein bezüglich einer möglichen Verbreiterung der Fahrbahn in Höhe des von der Gemeinde erworbenen Gartengrundstücks. Damit das Gartengrundstück nicht noch kleiner wird, soll hier keine Verbreiterung vorgenommen werden. Beim Ausbau des Platzes soll geprüft werden, ob eine Befestigung entlang der Straße Ausweichmöglichkeit bieten kann.
c) Pflanzarbeiten am Parkplatz Schreck
Die Pflanzarbeiten werden in den nächsten Wochen entsprechend dem Leistungsverzeichnis ausgeführt. Anstelle der vorgesehenen Unterflurverankerung der Bäume erfolgt über einen Dreibock.
Die beiden Ahornbäume am Mastenweg, die ursprünglich vom LBM auf dem Parkplatz Schreck gepflanzt wurden, werden an die gewünschten Stellen verpflanzt.
d) Wirtschaftsweg „Hinter der Kirche“
Ein schmaler Streifen am linken Fahrbahnrand wurde die Grenze zum Grundstück „Fam. Gass“ überbaut. Dieser Fahrbahnrand wird bis auf die Grenze zurückgeschnitten und über Grabung geprüft, ob an dieser Stelle ausreichend standfestes Material eingebaut wurde.
Auch entlang des Kirchengrundstücks (im Kurvenbereich) wurde die Grenze mit Schwarzdecke überbaut. Zur Vermeidung einer aufwendigen baulichen Korrektur und um die Rechte an der Grundstücksfläche sicherzustellen wird zwischen der Ortsgemeinde und der ev. Kirchengemeinde ein Gestattungsvertrag über 35 Jahre geschlossen. Die kleinflächige dreiecksförmige Überbauung Grundstück Gass vor dem Kurvenbereich wird zurückgeschnitten und dem Kurvenverlauf angepasst. Grundsätzlich wird auch hier im Randbereich der Grenzüberbauung geprüft, ob ein standfester Unterbau vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird diese Leistung nicht vergütet. Fahrdynamisch ist der jetzige Ausbau ideal und sollte nicht rückgebaut werden.
Der an den Wirtschaftsweg angebundene Wirtschaftsweg in ungebundener Bauweise wurde im Zug der Bauarbeiten ausgebessert. Die festgestellten Mängel werden durch das ausführende Unternehmen beseitigt.
e) Leitungsgeschwindigkeit Internet
Ein Bürger hat sich bei dem Anbieter Vodafone mehrfach wegen der schlechten Internetverbindung beschwert. Insbesondere entspricht in den Abendstunden die gemessene Bandbreite nicht der vertraglich zugesicherten mind. 27,9 Mbit. Bei durch den Anbieter vorgenommenen Messungen durch einen Service-Techniker wurde dies bestätigt. Die Anrufe und Schreiben des Bürgers an Vodafone bleiben jedoch unbeantwortet.
Da es sich hier um ein Problem handelt, dass viele Bürger betrifft, wird der Vorsitzende ebenfalls einen Beschwerdebrief an den Anbieter übersenden.
f) Kreisstraßenbauprogramm
Die Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück hat die Verbandsgemeinde um Benennung von Maßnahmen gebeten, die im Kreisstraßenprogramm 2021 bis 2026 aufgenommen werden sollen. Aufgrund dieser Meldungen werden entsprechende Priorisierungen vorgenommen. Da es sich um einen relativ langen Zeitraum handelt, soll geprüft werden, ob die K25 nach Leideneck vorsorglich gemeldet werden muss, obwohl sie derzeit noch in vergleichsweise gutem Zustand ist.
Folgende Themen wurden noch angesprochen:
- Baumschnitt Friedhof
- Baumschnitt Walges
- Beschallungsanlage Friedhof
- Organisation Waldbegehung
- Angebot Blindenwerkstätten
7. Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung
Personalangelegenheiten
Ein bestehender Arbeitsvertrag für eine Reinigungskraft wurde um 4 Wochenstunden für die Reinigung des Gemeindehauses, des Backes und des Heimathauses Krone erhöht.