Sitzung vom 11.05.2020

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Kappel vom
11. Mai 2020 im Gemeindehaus

 

 

Anwesend:

Markus Marx, Ortsbürgermeister
Rosemarie Braun, 1. Ortsbeigeordnete
Wolfgang Keim, 2. Ortsbeigeordneter
Marion Becker, Ratsmitglied
Hans Braun, Ratsmitglied
Peter Bohn, Ratsmitglied
Ludwig Horbert, Ratsmitglied
Jürgen Mohr, Ratsmitglied
Michael Stein, Ratsmitglied

 

Ferner anwesend:

Gudrun Ernst als Schriftführerin

 

Beginn:   19.30 Uhr
Ende:      22.20 Uhr

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates fest.

 

 

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG

Tagesordnung:

  1. Bürgerfragestunde
  2. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Beschluss über die Entlastung
  3. Bestätigung der Eilentscheidung Auftragsvergabe Straßenbauarbeiten Eschwieser Straße
  4. Bestätigung Eilentscheidung Auftragsvergabe Elektroarbeiten Ausbau Eschwieser Straße
  5. Bestätigung Eilentscheidung Vergabe Planungsleistungen Neubaugebiet „Idarblick“
  6. Förderanträge Energiesparrichtlinie
  7. Verschiedenes
  8. Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

 

Es wurde wie folgt beschlossen:

 

1. Bürgerfragestunde

Hier lagen keine Wortmeldungen vor.

 

2. Feststellung des Jahresabschlusses 2018 und Beschluss über die Entlastung

  • Der Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde Kappel wurde am 17.12.2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und mit folgenden Ergebnissen festgestellt:
  • Die Bilanzsumme beläuft sich auf 7.690.506,73 €.
  • Die Kapitalrücklage weist einen Betrag von 259.494,42 € auf. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 135.339,11 €. Damit ist die Ergebnisrechnung ausgeglichen.
  • Der Ausgleich der Finanzrechnung ist mit einem Saldo aus ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und den Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten von 684,52 € gewährleistet.

Der Jahresabschluss 2018 liegt jedem Ratsmitglied vor. Eine Ausfertigung des Prüfungsberichtes 2018 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, den Jahresabschluss in der vorgelegten Form festzustellen und dem Bürgermeister, den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister und dem/den Ortsbeigeordneten Entlastung zu erteilen.

  • Der Jahresabschluss 2018 zum 31.12.2018 wird in der vorgelegten Form festgestellt (§ 114 Abs. 1, S. 1 GemO).

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO). Soweit Übertragungen von Haushaltsermächtigungen gem. § 17 GemHVO erfolgt sind, stimmt der Ortsgemeinderat diesen zu.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen

Dem Bürgermeister, den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister und der 1. Ortsbeigeordneten wird Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen

An den Beratungen und Abstimmungen nahmen Ortsbürgermeister Markus Marx und die 1. Beigeordnete Rosa Maria Braun wegen Ausschließungsgründen gem. § 22 GemO nicht teil. Den Vorsitz führte der 2. Beigeordnete Wolfgang Keim, der 2018 dieses Amt noch nicht innehatte.

 

3. Bestätigung Eilentscheidung Auftragsvergabe Straßenbauarbeiten Eschwieser Straße

Die Tiefbauarbeiten wurden gemeinsam mit den VG-Werken (Kanal- und Wasserleitungsbau) öffentlich ausgeschrieben.

Zum Submissionstermin am 19.02.2020 um 14:20 Uhr wurden 6 Angebote eingereicht.

Durch das beauftragte Planungsbüro Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH in 55469 Simmern wurden die eingereichten Angebote überprüft. Danach können alle Angebote gewertet werden.

Nach rechnerischer Prüfung der eingegangenen Angebote ergibt sich die Reihenfolge der nachfolgenden Aufstellung:

Nr.

Firma

Bruttopreis

Nachlässe (incl.)

1

Kinsvater Bau GmbH, 55483 Hahn-Flughafen

452.134,44

./.

2

Bieter 2

485.494,00

./.

3

Bieter 3

495.540,30

./.

4

Bieter 4

561.382,82

2,19 %

5

Bieter 5

568.688,85

./.

6

Bieter 6

598.915,71

./.

Mindestfordernder Bieter nach rechnerischer Prüfung ist die Fa. Kinsvater Bau GmbH. Die Preisdifferenz zwischen dem Mindestbietenden und dem nachfolgenden Bieter beträgt 33.359,56 € brutto. bzw. rd. 7 %. Das Angebot der Fa. Kinsvater Bau GmbH gibt keine Hinweise auf eine Unterdeckung und wird vom Planungsbüro als angemessen beurteilt.

Nach Prüfung der einzelnen Angebotspreise ist festzustellen, dass die Kalkulation der Einheitspreise bei einzelnen Positionen sehr unterschiedlich ist. Einige Preise sind im Vergleich zu Erfahrungswerten unseres Erachtens nicht auskömmlich bzw. zu hoch. Bei dem Angebot der Fa. Kinsvater Bau GmbH sind keine Hinweise auf Mischkalkulationen erkennbar.

Insgesamt betrachtet sind die Angebote auch im Vergleich zur Kostenberechnung (bepreistes Leistungsverzeichnis) angemessen, so dass eine ordnungsgemäße Ausführung mit den vorliegenden Einheitspreisen möglich ist.

Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat die Fa. Kinsvater Bau GmbH nach Würdigung aller vergaberelevanten Kriterien das annehmbarste Angebot mit einer Gesamtangebotssumme von brutto 452.134,44 € vorgelegt.

Aus diesem Grund empfiehlt das Planungsbüro die Vergabe an die Fa. Kinsvater Bau GmbH.

Von den Gesamtkosten in Höhe von 452.134,44 € fallen auf den Ausbau der Ortsstraße

„Eschwieser Straße“ (Straßenbauarbeiten) brutto 221.619,65 € und auf die Instandsetzung des Wirtschaftsweges brutto 116.274,82 €. Für den Wasser- und Kanalbau fallen brutto 114.239,98 € an, die von den Verbandsgemeindewerken übernommen werden.

Die Verwaltung hat vorgeschlagen, den Auftrag an die gesamtgünstigste Bieterin, Kinsvater Bau GmbH zu vergeben.

Durch die Corona-Pandemie wurden alle öffentlichen Zusammenkünfte untersagt; darunter fallen nun auch Ratssitzungen.

Eine Aussage, wann nun eine geregelte Ratssitzung stattfinden könnte, konnte damals nicht getroffen werden.
Damit die Maßnahme jedoch ohne jegliche Zeitverzögerung beauftragt und ausgeführt werden konnte, hat der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten auf dem Wege der Eilentscheidung gemäß § 48 GemO, auf der Grundlage der durchgeführten Ausschreibung und der vorliegenden Angebote, die Arbeiten an die gesamtgünstigste Firma Kinsvater Bau GmbH zum Angebotspreis von brutto 337.894,47 € vergeben.

Der Ortsgemeinderat stimmt der getätigten Eilentscheidung durch Ortsbürgermeister Marx zu.

Einstimmiger Beschluss

 

4. Bestätigung Eilentscheidung Auftragsvergabe Elektroarbeiten Ausbau Eschwieser Straße

Die Tiefbauarbeiten wurden bereits an die Firma Kinsvater Bau GmbH, 55483 Hahn-Flughafen beauftragt. Die Firma Kinsvater Bau GmbH wird Ende April mit den Arbeiten beginnen. Da davon ausgegangen werden muss, dass die Lieferung der Straßenbeleuchtung 10 – 12 Wochen nach Bestellung dauert, war es erforderlich den Auftrag schnellstmöglich zu vergeben. Die Straßenbeleuchtung wurde beschränkt ausgeschrieben. Es wurden von der Verwaltung 5 Firmen mit den entsprechenden Angebotsunterlagen angeschrieben.

Zum Submissionstermin am 08.04.2020 um 14:00 Uhr wurden 2 Angebote eingereicht.

Durch das beauftragte Planungsbüro Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH in 55469 Simmern wurden die eingereichten Angebote überprüft. Danach können alle Angebote gewertet werden.

Nach rechnerischer Prüfung der eingegangenen Angebote ergibt sich die Reihenfolge der nachfolgenden Aufstellung:

Nr.

Firma

Bruttopreis

Nachlässe (incl.)

1

Elektro-Franzen, 55481 Kirchberg

14.180,04

./.

2

Bieter 2

17.553,69

./.

Mindestfordernder Bieter nach der rechnerischen Prüfung ist die Fa. Franzen, 55481 Kirchberg. Die Preisdifferenz zwischen dem Mindestbietenden und dem nachfolgenden Bieter beträgt 3.373,65 € brutto. bzw. rd. 23 %. Das Angebot der Fa. Franzen gibt keine Hinweise auf eine Unterdeckung und wird vom Planungsbüro als angemessen beurteilt.

Bei dem Angebot der Fa. Franzen sind keine Hinweise auf Mischkalkulationen erkennbar.

Insgesamt betrachtet sind die Angebote auch im Vergleich zur Kostenberechnung (bepreistes Leistungsverzeichnis) angemessen, so dass eine ordnungsgemäße Ausführung mit den vorliegenden Einheitspreisen möglich ist.

Nach Prüfung und Wertung der Angebote hat die Fa. Franzen, 55481 Kirchberg, nach Würdigung aller vergaberelevanten Kriterien das annehmbarste Angebot mit einer Gesamtangebotssumme von brutto 14.180,04 € vorgelegt.

Aus diesem Grund empfahl das Planungsbüro die Vergabe an die Fa. Fa. Franzen, 55481 Kirchberg.

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, den Auftrag an die gesamtgünstigste Bieterin,
 Fa. Franzen, 55481 Kirchberg zu vergeben.

Durch die Corona-Pandemie wurden alle öffentlichen Zusammenkünfte untersagt; darunter fielen auch die Ratssitzungen. Eine Aussage, wann eine geregelte Ratssitzung stattfinden könnte, konnte damals nicht getroffen werden.
Damit die Maßnahme jedoch ohne jegliche Zeitverzögerung beauftragt und ausgeführt werden konnte, hat der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten auf dem Wege der Eilentscheidung gemäß § 48 GemO, auf der Grundlage der durchgeführten Ausschreibung und der vorliegenden Angebote, die Arbeiten an die gesamtgünstigste Firma Fa. Franzen, 55481 Kirchberg zum Angebotspreis von brutto 14.180,04 € vergeben.

Der Ortsgemeinderat stimmt der durchgeführten Eilentscheidung durch den Ortsbürgermeister zu.

Einstimmiger Beschluss

 

5. Bestätigung Eilentscheidung Vergabe Planungsleistungen Neubaugebiet „Idarblick“

In der Ratssitzung vom 11.12.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Idarblick“ gefasst und somit das förmliche Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Eine Vergabe der Planungsleistungen ist bisher nicht erfolgt. Im Hinblick darauf wurden drei Ingenieurbüros um ein Honorarangebot gebeten. Grundlage ist das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB, bei dem die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie eine Umweltprüfung mit Erstellung eines Umweltberichts entfallen. Dadurch ergibt sich grundsätzlich nur eine einmalige Beteiligung, also auch nur eine einmalige Erstellung der Planunterlagen, eventuell mit geringfügigen redaktionellen Anpassungen für die Schlussfassung. Soweit sich anhand der Würdigung Änderungen an den Planinhalten ergeben, wird eine erneute Beteiligung erforderlich (§ 4a Abs. 3 BauGB). Diese eventuelle Leistung ist in den Honorarangeboten nicht enthalten und wäre dann gesondert zu vereinbaren.

Enthalten sind dagegen neben dem Honorar für den Bebauungsplan Kosten für den Fachbeitrag Naturschutz, die Artenschutzrechtliche Vorprüfung sowie für Höhenvermessungsarbeiten.

Der Aufforderung zur Angebotsabgabe kamen alle drei Ingenieurbüros nach. Die fachliche und rechnerische Prüfung brachte folgendes Ergebnis:

POS.

Ingenieurbüro

Summe € [Brutto]

1

Jakoby + Schreiner

  8.246,70

2

Büro 2

14.164,56

3

Büro 3

16.366,54

Da die am 18.03.2020 geplante Sitzung des Ortsgemeinderates Kappel aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden musste und kurzfristig eine weitere Sitzung nicht geplant bzw. zulässig war, wurde im Benehmen mit den Beigeordneten der Ortsgemeinde von dem Eilentscheidungsrecht nach §  48 GemO (Gemeindeordnung) Gebrauch gemacht.

Dem Ingenieurbüro Jakoby + Schreiner aus Kirchberg wurde der Auftrag erteilt, die Planungsleistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Idarblick“ auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 10.01.2020 von 8.246,70 € durchzuführen.

Der Ortsgemeinderat stimmt der getätigten Eilentscheidung durch Ortsbürgermeister Marx zu.

Einstimmiger Beschluss

 

6. Förderanträge Energiesparrichtlinie

Es liegen vier Anträge auf Anschluss an das Nahwärmenetz vor. Ein Anschluss in der Waldgasse wurde bereits durchgeführt. Bei einem Antrag sind die Voraussetzungen erfüllt. Bei den beiden anderen muss der Energieberater noch eingeschaltet werden, der zurzeit jedoch keine Ortstermine durchführt.

Der Ortsgemeinderat stimmt den Anträgen einstimmig zu.

 

7. Informationen und Anfragen

a) Der Kindergarten wurde durch die Corona-Pandemie vorrübergehend geschlossen. Im weiteren Verlauf wurde eine Notbetreuung angeboten und ein Schichtbetrieb eingerichtet. In den ersten vier Wochen besuchten 2 – 3 Kinder die Kita, z.Z. sind es 5 - 7.

Zwischenzeitlich fand eine Ortsbesichtigung u.a. durch das Landesjugendamt im Hinblick auf die erforderlichen Umsetzungen gemäß KiTa-Zukunftsgesetz statt. Inwiefern die Küche für eine höhere Zahl von Essenszubereitungen geeignet ist, ist mit dem Veterinäramt zu klären. Darüber hinaus besteht noch Bedarf für einen Sozialraum für die Erzieherinnen sowie ein Büro für die Kindergartenleitung.

Als Schlafmöglichkeit für die U3-Kinder werden 6 Betten (Hartschaum) angeschafft, Kosten rd. 1.500 €.

b) Der für den 28.06.2020 geplant Wald- und Jagdtag fällt aufgrund der Corona-Pandemie aus.

c) Am 20.04.2020 fand die Schlussabnahme der Ringstraße statt, da die Gewährleistungsfrist abläuft. Es wurden zwei kleine Mängel festgestellt, die bereits behoben sind.

d) Es liegt die Bewilligung des Zuschusses für die Erstellung des Dorferneuerungskonzeptes von 9.000 € vor. Er wurde für die Dorferneuerung außerhalb Schwerpunktgemeinden bewilligt und unter der Auflage erteilt, dass der kinder- und jugendfreundlichen Beteiligung Rechnung getragen wird.

e) Am 05.03.2020 fand bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein Termin der Gebergemeinden des Solidarpaktes statt. Gemünden gehört nicht mehr zu den Gebergemeinden, da der Steinbruch stillgelegt wurde. Die Ortsgemeinden, die nicht Gebergemeinden sind, erhalten aus den letzten zwei Jahren aus dem Pakt je rund 7400 €, die Ortsgemeinden Rödelhausen und Woppenroth erhalten zusätzlich 5.000 € für die Feuerwehrgerätehäuser.

f) Lt. Revierförster Prämaßing ist die Holzaufbereitung aus Windwurf und Käferholz zu 98 % erfolgt. Problem ist die Trockenheit und der Holzabsatz für frisches Holz. Der Transport zum Zwischenlager in Nannhausen wird vom Land voll gefördert.

g) Renovierung Heimathaus

Die Kosten der Renovierung der Treppe vor dem Haus ist noch unklar, die übrigen Maßnahmen sind ausgeschrieben. Der Gemeindearbeiter hat den Gewölbekeller saubergemacht und gestrichen. Die alte Feuerwehrspritze wurde überholt und steht jetzt dort und kann besichtigt werden.

h) Der Jugendhof „Wölfe“ besteht seit 20 Jahren in der Ortsgemeinde. Das Fest wurde abgesagt. Es soll jedoch ein Geschenk überreicht werden.

i) Die Begutachtung sowie die Baummarken für das Baumkataster wurden ausgeschrieben. Die günstigste Firma fordert für Kappel 415 € zuzügl. MWST. Die Bäume an Wirtschaftswegen sind außen vor.

Folgende Themen wurden außerdem angesprochen:

- Brandschutzordnung im Gemeindehaus

- Zwischenlagerung von Substrat auf der Wiese am Sportplatz

- Zufahrt Wirtschaftsweg Waldgasse während der Baumaßnahme

- Der Backes kann vorerst wegen der Corona-Pandemie nicht genutzt werden

- Spielgerät am Bolzplatz

 

8. Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

Im Anschluss an die nichtöffentliche Sitzung fand die Bekanntgabe der Beschlüsse in dieser Sitzung statt:

Es wurden verschiedene Leitungsrechte durch Wirtschaftswege vergeben.

Der Vorsitzende informierte über den Stand der Grundstücksverhandlungen hinsichtlich des geplanten Baugebietes „Idarblick“.

Energiegenossenschaft

Energiegenossenschaft
55483 Kappel

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