Sitzung vom 01.12.2020

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Kappel vom
1. Dezember 2020 im Gemeindehaus

Anwesend:

Markus Marx, Ortsbürgermeister
Rosemarie Braun, 1. Ortsbeigeordnete
Marion Becker, Ratsmitglied
Hans Braun, Ratsmitglied
Ludwig Horbert, Ratsmitglied
Jürgen Mohr, Ratsmitglied
Michael Stein, Ratsmitglied

 

Es fehlte entschuldigt:

Wolfgang Keim, 2. Ortsbeigeordneter
Peter Bohn, Ratsmitglied

 

Ferner anwesend:
Gudrun Ernst als Schriftführerin

Beginn:   19.32 Uhr
Ende:      22.03 Uhr

 

 

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG

Tagesordnung:

  1. Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2020
  2. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Beschluss über die Entlastung
  3. Angebotsanforderung von Ingenieurleistungen zur Erschließung Neubaugebiet
  4. Forstschreibung Dorferneuerungskonzept -Beteiligung Kinder und Jugendliche-
  5. Beteiligung an Neuanschaffung Bürgerbus
  6. Antrag Förderrichtlinie „Energiesparen für Jedermann“
  7. Anträge Förderrichtlinie „Leben im Dorf“
  8. Information Windenergieanlage im Staatswald Kappel
  9. Information zu Sachstand im Kindergartenbezirk
  10. Informationen und Anfragen
  11. Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

 

Es wurde wie folgt beschlossen:

1. Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2020

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 22.09.2020 wurde einstimmig bestätigt.

 

2. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 und Beschluss über die Entlastung

1. Der Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Kappel wurde am 04.11.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

    1. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 7.838.168,23 €.

    2. Die Kapitalrücklage weist einen Betrag von 5.394.833,53 € auf. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 146.392,61 €. Damit ist die Ergebnisrechnung ausgeglichen.

    3. Der Ausgleich der Finanzrechnung ist mit einem Saldo aus ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und den Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten von 214.833,10 € gewährleistet.

Der Jahresabschluss 2019 liegt jedem Ratsmitglied vor. Eine Ausfertigung des Prüfungsberichtes 2019 ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt, den Jahresabschluss in der  vorgelegten Form festzustellen und dem Bürgermeister, den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten Entlastung zu erteilen.

2. Der Jahresabschluss 2019 zum 31.12.2019 wird in der vorgelegten Form festgestellt (§ 114 Abs. 1, S. 1 GemO).

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO). Soweit Übertragungen von Haushaltsermächtigungen gem. § 17 GemHVO erfolgt sind, stimmt der Ortsgemeinderat diesen zu.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltungen

3. Dem Bürgermeister, den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten wird Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis:  5 Ja, 0 Nein, 2 Enthaltungen

An den Beratungen und Abstimmungen nahmen der Bürgermeister und die Beigeordneten nicht teil. Den Vorsitz führte das älteste anwesende Ratsmitglied Stein.

 

3 Angebotsanforderung von Ingenieurleistungen zu Erschließung Neubaugebiet

Angebotsanforderung von Ingenieurleistungen für die Leistungsbilder

a)         Verkehrsanlagen (Ortsgemeinde) gemäß § 45 HOAI und

b+c)    für Ingenieurbauwerke (Werke) gemäß § 41 HOAI

für das Vorhaben der Erschließungsplanung des Neubaugebietes „Zum Idarblick“

 

Aufgabenstellung

In der Ortsgemeinde Kappel besteht Erweiterungsbedarf an Wohnbauflächen für die Eigenentwicklung der Ortsgemeinde. Die Lage im Einzugsbereich der kooperierenden Mittelzentren Simmern und Kastellaun und den Grundzentren Kirchberg und Sohren/Büchenbeuren sowie die gute Anbindung an das überregionale Fernstraßennetz bilden die Grundlage für den Bedarf an Wohnbauflächen, da diese Infrastruktur dem Wegzug junger Bürger entgegen wirkt und ein Ausbluten verhindert.
Der Ortsgemeinde Kappel liegen mehrere konkrete Nachfragen bauwilliger Bürger vor. Im Innenbereich stehen der Ortsgemeinde Kappel keine Potentialflächen zur weiteren Entwicklung mehr zur Verfügung. Die Nutzung der wenigen innerörtlichen Baulücken scheitert an der Verfügbarkeit der in Frage kommenden Flächen, so dass die Ortsgemeinde Kappel gezwungen ist, neue Baulandflächen auszuweisen.
Die Ausweisung der Baulandflächen erfolgt am südwestlichen Ortsrand, im direkten Anschluss an die Ortslage und fußläufig in der Nähe des nördlich gelegenen Kindergartens.

Aufgrund der Größe des Plangebiets und der Lage direkt am Ortsrand sind die Bedingungen für ein Aufstellungsverfahren nach § 13 b BauGB gegeben, so dass die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren erfolgt.
Ziel des geplanten Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines ca. 1,35 ha großen allgemeinen Wohngebiets und zur städtebaulichen Ordnung und zur Arrondierung der gesamten räumlichen Situation sowie einer externen Ausgleichsfläche im Planteil B von ca. 0,76 ha. Dabei werden die vorhandenen Landschaftsstrukturen berücksichtigt und verbessert.

Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, von einer erforderlichen Anzahl von Ingenieurbüros Angebote für die notwendigen Ingenieurleistungen der Erschließungsanlage „Zum Idarblick“ für die Leistungsbilder
a) Verkehrsanlagen gemäß § 45 HOAI,
b) Ingenieurbauwerke (Wasser) gemäß § 41 HOAI und
c) Ingenieurbauwerke (Kanal) gemäß § 41 HOAI
anzufordern.

Einstimmiger Beschluss

 

4. Fortschreibung Dorferneuerungskonzept – Beteiligung Kinder und Jugendliche -

Das Planungsbüro Stadt-Land-plus wurde mit der Aufstellung eines Konzepts beauftragt. Die Kosten hierfür werden bezuschusst mit der Auflage, Kinder und Jugendliche zu beteiligen.

Bereits 2013/14 ist die Beteiligung im Rahmen der Dorfmoderation erfolgt, lt. Zuschussbewilligung ist sie nicht ausreichend. Es liegt ein Angebot des Planungsbüros in Höhe von rund 2.300 € vor. Das Angebot umfasst eine Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen in Form einer Online-Umfrage und einer Präsenzveranstaltung. Der Vorsitzende schlägt eine etwas andere Vorgehensweise vor. Statt der Online-Umfrage kann auch eine Umfrage mit Erhebungsbögen durchgeführt werden, die im März 2021 gezielt an die Kinder und Jugendlichen verteilt werden könnte. Nach Auswertung der Erhebungsbögen soll eine Aufarbeitung der Vorschläge und Hinweise in einer Präsenzveranstaltung im Gemeindehaus mit Unterstützung durch das Planungsbüro (corona-abhängig) im April/Mai 2021 erfolgen.

Der Ortsgemeinderat ist mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise des Vorsitzenden einstimmig einverstanden. Hier beträgt das Honorar ca. 1.200 €.

 

5. Beteiligung an Neuanschaffung Bürgerbus

Der von der Bürgergemeinschaft „Oberes Kyrbachtal“ e.V. betriebene Bürgerbus ist in die Jahre gekommen. Es soll ein neuer Bus angeschafft werden. Hierfür gibt es evtl. eine Fördermöglichkeit. Die Finanzierung soll durch die 6 beteiligten Gemeinden in Höhe von 3.500 € erfolgen. Den Rest trägt die Bürgergemeinschaft, die auch den Zeitpunkt der Anschaffung bestimmt.

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, sich mit 3.500 € an de Anschaffung eines Bürgerbusses zu beteiligen.

 

6. Antrag Förderrichtlinie „Energiesparen für Jedermann“

Ein Grundstückseigentümer am Ende der Kastellauner Straße hat am 11.05.2020 den Zuschuss für den Anschluss an das Nahwärmenetz beantragt.

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Gewährung des Zuschusses.


7. Anträge Förderrichtlinie „Leben im Dorf“

Hier liegen zwei Anträge vor:

a) Zuschuss für die Errichtung eines Carports mit Nebengebäuden Ecke Zeller Straße/Waldgasse.
Nach Prüfung liegen die Voraussetzungen nach der Förderrichtlinie vor. Die förderfähigen Kosten liegen über dem festgelegten Höchstbetrag. Damit ist eine Gesamtförderung von 5.000 € möglich.

Der Ortsgemeinderat gewährt einstimmig den Zuschuss von 5.000 €.

 

b) Zuschuss für die Sanierung und den Umbau einer Scheune in der Zeller Straße
Der Ortsgemeinderat stellt nach Überprüfung fest, dass die Voraussetzungen der Förderrichtlinie vorliegen. Außerdem wurde bereits von der Kreisverwaltung der Antrag auf Dorferneuerung genehmigt.

Die förderfähigen Kosten liegen über dem festgelegten Höchstbetrag. Damit ist eine Förderung von 5.000 € möglich. Die Antragsteller haben zwei Kinder unter 14 Jahren, so dass sich die Gesamtförderung auf 7.000 € erhöht.

Der Ortsgemeinderat gewährt einstimmig den Zuschuss von 7.000 €.

 

8. Information Windenergieanlage im Staatswald Kappel

Anfang Oktober wurde dem Vorsitzenden bekannt, dass im Staatswald Kappel Windenergieanlagen errichtet werden sollen. Das Forstamt Simmern hat mit einem Projektierer einen Vertrag für eine Anlage auf der Gemarkung Kappel abgeschlossen. Die Ortsgemeinde Rödelhausen beabsichtigt zwei Anlagen errichten zu lassen, wobei jetzt festgestellt wurde, dass sich eine auf einem Grundstück des Staatsforstes befindet. Es fand ein Treffen mit den Ortsbürgermeistern von Kludenbach und Todenroth, Herrn Diemer, Forstamt, einem Vertreter des Projektieres und dem Vorsitzenden statt. Die Ortsgemeinde selbst hat keinen Nutzen von den Anlagen, evtl. für die Wegenutzung und Leitungsrechte, was jedoch noch nicht feststeht. In Todenroth gibt es vermutlich starke Widerstände. Ein Bauantrag ist gestellt, der Bau soll bis 2023 erfolgen. Die Ortsgemeinde Kappel wurde um Zustimmung zu dem Bauvorhaben bis Ende Januar 2021 gebeten. Da dem Vorsitzenden noch keine Details vorliegen, wird über die Zustimmung in der nächsten Ratssitzung im Januar 2021 beraten und entschieden.

 

9. Information zum Sachstand im Kindergartenbezirk

Der Vorsitzende informierte über das Gespräch am 17.11.2020 der Ortsbürgermeister des Kindergartenbezirks Kappel/Kirchberg mit der Verbandsgemeinde. Die Stadt Kirchberg hat einen Arbeitskreis gebildet, der dem Stadtrat einen Vorschlag für die Schaffung von weiteren Kindergartenplätzen unterbreitet hat. Es besteht Bedarf von 130 Plätzen, das sind 8 Gruppen. Es wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert. Der Vorschlag sieht vor, beim Kindergarten Gänsacker zwei Gruppen anzubauen, da aufgrund des Kita-Zukunftsgesetz hier umgebaut werden muss. Weiter wird der Neubau eines 4-Gruppen-Kindergartens in der „Beller Roul“ und eines 4-Gruppen-Kindergartens in der Nähe des Kindergartens Gänsacker vorgeschlagen. Für diese beiden Maßnahmen besteht jedoch noch kein Baurecht. Die Kosten für die Neubauten betragen rd. 6,3 Mio. €, für den Anbau an der KiTa Gänsacker liegen sie bei rd. 2,3 Mio. €. Nach Abzug der Zuschüsse von Land, Kreis und Bistum beträgt der Aufwand für die 14 Ortsgemeinden und die Stadt Kirchberg 6,7 Mio. €. Ein Verteilungsschlüssel muss noch festgelegt werden. Der Kappeler Kindergarten muss zur Erfüllung der Anforderungen aus dem KiTa-Zukunftsgesetz ebenfalls erweitert werden, und zwar um einen Essensraum, einen Sozialraum und ein Leitungsbüro. Die Kosten wurden von der Verwaltung auf rund 630.000 € geschätzt. Ob ein weiterer Anbau von 2 Gruppen erforderlich und sinnvoll ist, muss im Rahmen der Gesamtplanungen des Kindergartenbezirks Kappel/Kirchberg noch entschieden werden. Der Vorsitzende schlägt vor, zur Klärung aller offenen Fragen – insbesondere der baulichen Möglichkeiten - einen Arbeitskreis zu bilden. Die 1. Ortsbeigeordnete Braun, Ratsmitglied Stein und der Vorsitzende haben sich hierzu bereit erklärt.

Der Ortsgemeinderat stimmt der Bildung des Arbeitskreises aus dem Vorsitzenden, der 1. Ortsbeigeordneten Braun und Ratsmitglied Stein einstimmig zu.

 

10. Informationen und Anfragen

Hierzu lagen keine Meldungen vor.

 

11. Bekanntgabe der Beschlüsse der nichtöffentlichen Sitzung

Im Anschluss an die nichtöffentliche Sitzung fand die Bekanntgabe der Beschlüsse in dieser Sitzung statt:

Es wurde über Landankäufe und Grundstückstausch im Zusammenhang mit den geplanten Neubaugebiet „Idarblick“ beraten und entschieden. Die Anfrage über den Verkauf einer Teilfläche eines geplanten Baugrundstückes wurde abschlägig beschieden

Energiegenossenschaft

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55483 Kappel

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